Die Kongruenzsätze. } 1. Im folgenden werden die Verknüpfungssätze und die Sätze der reinen Anordnung vorausgesetzt. Die Existenz oder Nichtexistenz uneigentlicher Elemente bleibt dahingestellt. Existieren uneigentliche Elemente, so werden auch deren Verknüpfungs- und reine Anord- nungssätze angenommen. 2. Definition: Durch zwei Punkte A, B einer Geraden werden alle Punkte derselben in zwei Klassen geteilt, so daß je zwei Punkte einer Klasse durch A, B nicht getrennt sind. Die Gesamtheit der Punkte einer der beiden Klassen wird daher durch Angabe eines ihrer Punkte eindeutig bezeichnet. Jede der beiden Klassen heißt Strecke AB=BA, wobei vorausgesetzt wird, daß dieser zweideutige Ausdruck in jedem einzelnen Falle durch Angabe eines Punktes der Klasse eindeutig fixiert wird. A und B heißen die Endpunkte der Strecke AB. Zwei Strecken AB, AC einer Geraden heißen inzident, wenn entweder B ein Punkt von AC oder C ein Punkt von AB ist. Im ersten Fall heißt jede der Strecke AB gleiche Strecke kleiner als jede der Strecke AC gleiche Strecke; im zweiten Fall heißt jede der Strecke AB gleiche Strecke größer als jede der Strecke AC gleiche Strecke. Die Strecken haben die folgenden Grundeigenschaften: 3. Grundsatz: Wenn A, B, C gegebene Punkte, CX eine gegebene Strecke ist, so existiert genau ein Punkt D so, daß die Strecke CD der Strecke AB gleich und der Strecke CX inzident ist. Dieser Grundsatz ist von den vorhergehenden Grundsätzen unab- hängig. Denn läßt man z. B. in der gewöhnlichen Euklidischen Geometrie der Ebene mit rechtwinkligen Koordinaten nur Punkte (x, y) mit rationalen x, y zu, so existiert auf der durch die Punkte (0,0), (0, 1) gehenden Geraden von (0,0) an keine Strecke, die der Strecke der beiden Punkte (0, 0), (1, 1) gleich ist. 4. Definition: Sind A, B, C Punkte einer Geraden und sind die Strecken BA, BC nicht inzident, so heißt diejenige Strecke AC, von welcher B ein Punkt ist, die Summe der Strecken AB und BC.