212 IV. Affine Geometrie. und es folgt (III 12, Folg.) VZ₂ getrennt durch II₁, also sicher Z, V, also W' nicht auf [VW]. 118. Satz: Es gibt außer der Identität keine Affinität, in welcher jeder Grenzpunkt sich selbst entspricht. Beweis: Ist A irgend ein Punkt, kein Grenzpunkt, und sind [IJ], [IJ] zwei eigentliche Gerade desselben, so entsprechen in einer Affinität, in welcher die Grenzpunkte I, J, I₁, J₁ sich selbst ent- sprechen, auch die Geraden [IJ], [I₁J₁], also auch ihr Schnittpunkt = ([IJ] [IJ]) A sich selbst; dieselbe ist also die Identität. 119. Satz: In einer eigentlichen Ebene sind die eigentlichen und uneigentlichen Geraden eines uneigentlichen Punktes so geordnet, daß nie zwei eigentliche durch zwei uneigentliche Geraden getrennt sind. Beweis: Sind A, B eigentliche Punkte und wären die eigent- lichen Geraden [UA], [UB] des uneigentlichen Punktes U getrennt durch die uneigentlichen Geraden [UV], [UW], wo V, W auf [AB] liegen, so wären die eigentlichen Punkte A, B durch die uneigent- lichen V, W getrennt, gegen 25. 120. Definition: Eine Gerade, die genau einen Grenzpunkt enthält, heißt „Grenzgerade". 121. Satz: Durch jeden uneigentlichen Punkt, der nicht Grenz- punkt ist, gehen in einer eigentlichen Ebene genau zwei Grenzgerade. Beweis: Durch eine eigentliche Gerade A des uneigentlichen Punktes O und eine uneigentliche Gerade U werden in der Ebene {AU} alle Geraden von O in zwei Klassen geteilt. Es sollen die mit einer bestimmten eigentlichen Geraden B von O und {AU} in derselben Klasse befindlichen eigentlichen Geraden durch B, B', B", . . ., die in der anderen Klasse befindlichen durch C, C', C", ... bezeichnet werden. Dann definiere man eine Gerade & und eine Gerade Ď durch die Anordnungsbeziehungen: es sei AG, BW getrennt und AH, CW getrennt für alle eigentlichen Geraden B, C (+ A) des Punktes O und für alle uneigentlichen Geraden W, für welche uneigentliche Ge- rade W' existieren, so daß AW', BW, resp. AW', CW getrennt sind. Die Widerspruchlosigkeit dieser Bedingungen folgt genau wie in 105; die Existenz der Geraden G, H auf Grund der Stetigkeit wie in 107, die Eindeutigkeit derselben wie in 108, ferner wie in 106, daß diese Geraden uneigentlich sind. Für die Gerade & (z. B.) und jede uneigentliche Gerade W von O gilt jetzt entweder AG, BW getrennt, oder es existiert keine un- eigentliche Gerade W', so daß