Zwei Bedingungen wie: Art. 102-107. AI, BW getrennt, AI, BW' getrennt stehen nicht in Widerspruch, da aus ihnen folgt AB, WI nicht getrennt, AB, W'I nicht getrennt, 205 also AB, WW' nicht getrennt, was nach IV 25 S. 179 der Fall ist. Zwei Bedingungen wie: AI, BW getrennt, AI, B'W getrennt stehen nicht in Widerspruch, da aus ihnen folgt: WA, BI nicht getrennt, WA, B'I nicht getrennt, also WA, BB' nicht getrennt, was nach 102 der Fall ist. Zwei Bedingungen wie: AI, BW getrennt, AI, B'W' getrennt (B+B',W+W') stehen nicht in Widerspruch. Denn es sind AB, WW' nicht getrennte, AB, WI nicht getrennte, also AB, W'I nicht getrennte Paare; sind nun auch BI, AW' nicht getrennt, so folgt hieraus und aus B'I, AW' nicht getrennt, daß auch BB', AW' nicht getrennt sind, in Übereinstimmung mit 104. Andern- falls findet die Folge W'IAB statt, die mit W'IB'A zusammen (nach III 14 S. 147) die Folge W'B'AB ergibt, in Übereinstimmung mit 104. 106. Satz: Existieren auf der Geraden & Punkte I, J gemäß den in 105 aufgestellten Anordnungsbeziehungen, so sind diese Punkte uneigentliche. Beweis: Wäre z. B. I eigentlich, so wählen wir auf einer Geraden & = [BB'] einen Punkt Ĩ zwischen B, B' und bringen durch eine Affinität den Punkt Ĩ mit I, die Gerade & mit & zur Deckung; dann entsprechen den eigentlichen Punkten B, B' eigent- liche Punkte B, B'. Da nun für jeden uneigentlichen Punkt W von & stets WI, BB' getrennt sind, und die Anordnung erhalten bleibt, so sind auch WI, BB' getrennte Paare, also einer der Punkte BB′ z. B. der Punkt B von A getrennt durch WI, also AI, BW nicht getrennt, gegen die Voraussetzung. 107. Satz: Unter Voraussetzung der Dedekindschen Stetigkeit existieren auf einer eigentlichen Geraden & Punkte I, J, die den in 105 aufgestellten Anordnungsbeziehungen genügen, wenn darin nun- mehr für BC alle eigentlichen Punkte B resp. C, für W alle die- jenigen uneigentlichen Punkte W genommen werden, für welche un- F 1