Art. 61. 71 kommutative Gesetz der Multiplikation gilt, werde ein Zahlentripel (x, y, z), wo x, y, z nicht alle drei Null sind, als Punkt, zwei Punkte (x, y, z), (λα, λy, z), wo λ eine beliebige von Null verschiedene Zahl bezeichnet, als identisch, sonst als verschieden, ebenso ein Zahlen- tripel derselben Art [ξ, η, ζ] = [ξι, ηι, ζ1] als Gerade bezeichnet und das Zusammenfallen eines Punktes (x, y, z) mit einer Geraden [ξ, η, ζ] durch die Gleichung xξ + y + zζ = 0 definiert, welche bei variabeln x, y, z Gleichung der Geraden [ξ, η, ζ] bei variabeln ξ, η, ζ Gleichung des Punktes (x, y, z) heiße. In diesem System von Punkten und Geraden gelten die ebenen Axiome der Verknüpfung. Beweis: Zwei verschiedene Punkte (x', y, z), (x", y", z") be- stimmen eine Gerade [ξ, η, ζ], deren Gleichung xξ + yn + 2ζ = 0 sich durch Elimination von ξ, η, ζ hieraus und aus x'ξ + y η + z'ζ = 0 x"ξ + y"η + z"ζ = 0 2 ergibt. Man kann z"≠0 annehmen und erhält (x-x) + (y - (x - x) + (y - z z" Z ν") η = 0 y") η = 0. Man kann ferner wegen der Verschiedenheit der beiden gegebenen Punkte sicher eine der beiden Größen x' z' X", die erste, als von Null verschieden annehmen und erhält X 2 z" x" x" z (y - y") z' etwa , 2 = y Y", x' als Gleichung der Geraden.*) Ebenso ergibt sich, daß zwei ver- schiedene Gerade einen Schnittpunkt bestimmen. Daß aber zwei ver- schiedene Gerade [ξ΄, η΄, ζ΄], [ξ", η", ζ"] nicht zwei verschiedene Schnitt- punkte (x', y', z'), (x", y", z") haben können, ergibt sich aus den Gleichungen x' ξ' + y η' + z' ζ' = 0 x"ξ' + y" n' + '" ५′ = 0 x' ξ" + y' η" + z' ζ' = 0 x"ξ" + y"n" + "" = 0 *) und zwar nicht der ausgeschlossenen [0, 0, 0].