§ 78. Brenngesetze. Die zweite Hauptgleichung der inneren Ballistik. 175 Stelle die Pulver funktion (i) als für das Pulver kennzeichnend an- sehen; das ist allgemeiner, umfaßt auch unregelmäßiges Abbrennen der einzelnen Körner und Zerfallen derselben, da trotzdem für die ganze Ladung ein gesetzmäßiges Abbrennen stattfinden kann. Von besonderer Wichtigkeit ist der Fall a = 1 (Charbonnier, Mache, Schmitz). In diesem erhält man aus bzw. aus m de=c(e) pdt = c (ε) · • dv W m di = g(i) · pdt = g (i) · dv W m δε m di bzw. v = W c (ε) ω (i) ' (17) wenn man mit ε bzw. i, den Wert von ɛ bzw. i bezeichnet, für den v m eben noch 0 ist. Es ist also v eine bis auf eine additive Konstante be- ω stimmte Funktion von & bzw. i, die nur von der Pulverbeschaffenheit abhängt. Umgekehrt, soll das Brenngesetz zu einer solchen Beziehung zwischen eine bloße Funktion von i, m dv w di eine bloße Funktion von i ist. Um den Exponenten m v und i führen, so folgt, daß auch W d. h. auch p: di dt a = 1 mit dem theoretischen Brenngesetz (14) in Einklang zu bringen, muß man annehmen, daß im brennenden Pulver bei den auf Zündungs- temperatur erhitzten Teilen d umgekehrt proportional p abnimmt. m Nunmehr ist zu zeigen, wie die Funktion v von i empirisch zu ermitteln ist. W Es sei os der Raum zwischen Stoßboden und Geschoßboden zur Zeit t, ws, derselbe zur Zeit to, das Volumen der Pulverkammer. Das Volumen p, das die Pulvergase zur Zeit t erfüllen, ist dann ws vermindert um das Volumen des unverbrannten und das Rückstandsvolumen des verbrannten Pulvers. Also ist - v=ws - A ws。 ▲i — ws, ▲ (1 — i) ως Δι =08-08▲- Bi, wenn zur Abkürzung @8A (A-1) = B (18) (19) gesetzt wird. Nach der Abelschen p= W8 ·ws A Bi (20) - Gleichung (9) ist also f.ws, Ai