Art. 77-78. 271 von & auf 5. so folgt, daß punkt von Es sei [GH], HH₁ = GG₁, also GHH ~HGG₁, G G₁H = HH₁ G einem Rechten, d. h. H Lotschnitt- 1 ist. P 78. Satz: Falls auf jeder Geraden mehr als ein uneigentlicher Punkt existiert, definiere man in einer Ebene als Fußpunktgerade eines uneigentlichen Punktes (65) die Verbindungsgerade der Lot- schnittpunkte zweier eigentlichen Ge- raden und H des Punktes, und als Lotschnittpunkt einer uneigentlichen Geraden [PQ] den Schnittpunkt der Fußpunktgeraden zweier uneigentlichen Punkte P, Q derselben. Alsdann hat allgemein jede Gerade genau einen Lot- schnittpunkt, jeder Punkt genau eine Fußpunktgerade, und liegt ein Punkt auf einer Geraden, so geht seine Fuß- punktgerade durch den Lotschnittpunkt der Geraden. Q Beweis: Daß jede eigentliche Ge- rade genau einen Lotschnittpunkt hat, wird wie in 76 bewiesen. Gäbe es (s. Fig.) zu einem eigentlichen Punkte P zwei Fußpunktgeraden P und P′ und schneidet von P die Geraden P, P' in G, G', so müßte, nach De- finition, G sowohl wie G' Lotschnittpunkt einer Geraden [PQ] __ G sein, gegen den eben bewiesenen Satz. Liegt ein eigentlicher Punkt auf einer eigentlichen Geraden, so geht seine Fußpunktgerade durch den Lotschnittpunkt der Geraden, wie unmittelbar aus den Definitionen folgt. P K' 5' 5 G' K Um zu zeigen, daß zu einem uneigentlichen Punkte P genau eine Fußpunktgerade gehört, muß man beweisen, daß die Lotschnitt- punkte aller eigentlichen Geraden. von P auf einer Geraden liegen. Es seien G, H, K drei Gerade B A D2 C₂ P A, B, A2 P D₁₂ eines uneigentlichen Punktes P (s. Fig.), G′, H', K' ihre drei Mittel- geraden, [C₁AC₂] und [D₁BD₂] &, [С, A₁C] und [DB₁D] ¦ §, B₂