14 Die Kongruenzsätze. 1. Im folgenden werden die Verknüpfungssätze und die Sätze der reinen Anordnung vorausgesetzt. Die Existenz oder Nichtexistenz uneigentlicher Elemente bleibt dahingestellt. Existieren uneigentliche Elemente, so werden auch deren Verknüpfungs- und reine Anord- nungssätze angenommen. 2. Definition: Durch zwei Punkte A, B einer Geraden werden alle Punkte derselben in zwei Klassen geteilt, so daß je zwei Punkte einer Klasse durch A, B nicht getrennt sind. Die Gesamtheit der Punkte einer der beiden Klassen wird daher durch Angabe eines ihrer Punkte eindeutig bezeichnet. Jede der beiden Klassen heißt Strecke AB=BA, wobei vorausgesetzt wird, daß dieser zweideutige Ausdruck in jedem einzelnen Falle durch Angabe eines Punktes der Klasse eindeutig fixiert wird. A und B heißen die Endpunkte der Strecke AB. Zwei Strecken AB, AC einer Geraden heißen inzident, wenn entweder B ein Punkt von AC oder C ein Punkt von AB ist. Im ersten Fall heißt jede der Strecke AB gleiche Strecke kleiner als jede der Strecke AC gleiche Strecke; im zweiten Fall heißt jede der Strecke AB gleiche Strecke größer als jede der Strecke AC gleiche Strecke. Die Strecken haben die folgenden Grundeigenschaften: 3. Grundsatz: Wenn A, B, C gegebene Punkte, CX eine gegebene Strecke ist, so existiert genau ein Punkt D so, daß die Strecke CD der Strecke AB gleich und der Strecke CX inzident ist. Dieser Grundsatz ist von den vorhergehenden Grundsätzen unab- hängig. Denn läßt man z. B. in der gewöhnlichen Euklidischen Geometrie der Ebene mit rechtwinkligen Koordinaten nur Punkte (x, y) mit rationalen x, y zu, so existiert auf der durch die Punkte (0, 0), (0, 1) gehenden Geraden von (0, 0) an keine Strecke, die der Strecke der beiden Punkte (0, 0), (1, 1) gleich ist. 4. Definition: Sind A, B, C Punkte einer Geraden und sind die Strecken BA, BC nicht inzident, so heißt diejenige Strecke AC, von welcher B ein Punkt ist, die Summe der Strecken AB und BC. 1