214 IV. Affine Geometrie. Beweis: Es gibt Affinitäten, in welchen einem gegebenen Grenz- punkt I und einer eigentlichen Ebene E desselben ein gegebener Grenzpunkt J (= oder + I) und eine eigentliche Ebene ▲ desselben entspricht; in dieser muß eindeutig jeder Grenzgeraden von I eine Grenzgerade von J und umgekehrt entsprechen. 125. Satz: Die Grenzgeraden und die eigentlichen Geraden eines hyperbolischen Grenzpunktes in einer eigentlichen Ebene sind so ge- ordnet, daß niemals zwei eigentliche Gerade durch zwei Grenzgerade getrennt werden. Beweis wie zu 119. 126. Definition: Durch eine eigentliche Gerade A des hyper- bolischen Grenzpunktes O und eine Grenzgerade 1 desselben werden in der Ebene {A} alle Geraden von O in zwei Klassen geteilt. Es sollen die mit einer bestimmten eigentlichen Geraden B von 0 und {A} in derselben Klasse befindlichen eigentlichen Geraden durch B, B', B", ..., die in der anderen Klasse befindlichen durch C, C', C", bezeichnet werden. Dann definiere man eine Gerade und eine Gerade 5 durch die Anordnungsbeziehungen: es sei AG, BW getrennt, und AH, CW getrennt für alle eigentlichen Geraden B, C (A) des Punktes O und für alle diejenigen Grenzgeraden W desselben, für welche Grenzgeraden W' existieren, so daß AW', BW resp. AW', CW getrennt sind. Die Geraden G, sollen die „ex- tremen" Grenzgeraden des hyperbolischen Punktes O in der Ebene {A} heißen. 127. Satz: Jeder hyperbolische Grenzpunkt hat in jeder seiner eigentlichen Ebenen genau zwei extreme Grenzgerade. Beweis wie zu 121. 128. Satz: In einer Affinität entspricht einer extremen Grenz- geraden eine extreme Grenzgerade. Beweis folgt daraus, daß einerseits extreme Grenzgerade durch Ordnungsbeziehungen zu Grenzgeraden und eigentlichen Geraden de- finiert sind, und daß andererseits Grenzgerade den Grenzgeraden, eigentliche Gerade den eigentlichen Geraden entsprechen und Ordnungs- beziehungen erhalten bleiben. 129. Satz: Jeder Grenzpunkt ist parabolisch. Beweis: Angenommen, es ist I ein hyperbolischer Grenzpunkt, A ein eigentlicher Punkt, also auch (124) der andere Grenzpunkt J von [AI] ein hyperbolischer Grenzpunkt. Es sei A'A ein zweiter eigentlicher Punkt von [IJ], E eine Ebene von [IJ]. Es gibt eine Affinität, in welcher die Halbgerade [A1] der Halbgeraden [A'I], die Ebene E sich selbst entsprechen. Da die extremen Grenzgeraden