210 IV. Affine Geometrie. V der drei Punkte eigentlich sein. Denn sind z. B. V und W eigent- lich, so muß zunächst U uneigentlich sein. Andernfalls wären nämlich W Ist also jetzt U uneigentlich (s. Fig.), so sei PV,+W irgend ein Punkt von [VW],. (s. Fig.) die eigent- lichen Punkte VW getrennt durch die Punkte X = ([JJ][UP]), Y = ([IL] [UP]), X₁ = ([IJ₁][UP]), Y₁ = ([J][UP]). * ([IJ] [VW]), ([J] [VW]), welche uneigentlich sind, da sie von dem eigentlichen Punkte U durch die Grenz- punkte IJ resp. LJ getrennt sind. Ist z. B. X uneigentlich, so findet die Reihenfolge VJXJ statt; also auch durch Projektion von U die Reihenfolge VIYI₁, d. h. auch Y ist uneigentlich. Ferner ergibt sich durch Projektion von U auf [IJ] die Reihenfolge ([UV][I]), J, X₁, I, d. h. X₁ ist eigentlich, da er durch IJ₁ von dem Punkte W P ([UV][LJ]) getrennt, also dem eigentlichen Punkte W nicht getrennt ist. Dann folgt noch, daß auch Y₁ eigentlich ist. Ist da- gegen X eigentlich, so folgt ebenso, daß auch Y eigentlich, aber X₁, Y₁ uneigentlich sind. Nun ist P von dem uneigentlichen Punkte U harmonisch getrennt so- wohl durch das Paar XY als durch das Paar X,Y₁, also jedenfalls durch ein eigentliches Paar, woraus folgt, daß P ein eigentlicher Punkt ist. Demnach wäre jeder Punkt von [VW] eigentlich, gegen 102. 117. Satz: Durch einen uneigentlichen Punkt, der nicht Grenz-