Größensysteme. 148–151. 49 Beweis: Man wähle x <- nA (s. 148); ebenso >n A, dann folgt: x² + α₁ xn−1 + ··· + a₂ < x² + An x-1 d. h. xn — Anx²-1 d. h. > xn−¹(x − n A) > 0. 150. Satz: In einem gewöhnlichen reellen Größensystem kann die Existenz einer reellen Wurzel einer reellen Gleichung 2 f(x) = x² + α₁xn−1 + A₂ x²-² + ··· + a₂ = 0 ungeraden Grades n ohne Voraussetzung der Meßbarkeit nachgewiesen werden. Beweis: Man bezeichne mit x alle diejenigen Größen eines relativ dichten Teilsystems des Systems, für welche f(x) <0 für x ≤ x ist; und mit alle übrigen Größen des relativ dichten Teilsystems des Systems. Dann definiere man eine Größe x durch die Ungleichungen x < x 0 so bestimmen, daß XC ―――― f(x) = f(x) + (x − x) f₁ + (x − x)² ƒ½ + ··· + (x − x)" fn 2 negativ wird, gegen die Bestimmung von x. 151. Satz: In einem imaginären Zahlensystem kann die Existenz einer Wurzel einer Gleichung 1 + an x² + α₁ x² - ¹ + 0 ohne Voraussetzung der Meßbarkeit bewiesen werden. Beweis: Es genügt zu diesem Zwecke, den zweiten Gaußschen Wurzelexistenzbeweis **) auf den vorliegenden Fall nicht meßbarer Größensysteme zu übertragen. In der Tat erfordert dieser Beweis außer formalen algebraischen Operationen, welche von der Meßbarkeit • · = *) Die dort mit x bezeichneten Größen stimmen mit den hier mit x be- zeichneten Größen überein; nicht dasselbe gilt für die x. **) Gauß' Werke Bd. III, p. 31. E. Netto, Die vier Gaußschen Beweise für die Zerlegung ganzer algebraischer Funktionen in reelle Faktoren ersten oder zweiten Grades (Leipzig 1890) p. 37. Vahlen, Abstrakte Geometrie. 4