118 III. Weiteres zur Wertpsychologie, Fl f-^ i*-4 I V ff Umständen den Ego nur betreffen, sofern der Ego davon Kenntnis nimmt, also soweit der Alter und sein Verhalten zum Erfassungsobjekt für den Ego wird. Da sich das Werterlebnis des Alter natürlich nicht im Ego zuträgt, liegt eben eine Übertragung im strengen Wortsinne auch hier nicht vor: genau genommen hat man es also wieder mit Vermittlung ohne Übertragung zu tun, wenn sich auch diese Vermitt- lung in ganz eigentümlichen und namentlich für die Ethik hoch- bedeutsamen Formen vollzieht. Ohne Zweifel stehen unter allen Umständen derlei Quasiüber- tragungen den eigentlichen Übertragungen insofern charakteristisch näher, als die übrigen oben betrachteten Vermittlungen, daß bei ihnen, wie bei den eigentlichen Übertragungen, jedesmal zwei Wert-, respektive Werthaltungstatbestände vorliegen, deren einer als Primär-, der andere als Sekundärwert, respektive -werthaltung bezeichnet zu werden ver- dient. Dort handelt es sich um eine Angelegenheit des näheren, hier um eine des entfernteren Subjektes bei demselben Objekte, indes bei den eigentlichen Übertragungen Stamm- und Übertragungswert, beziehungsweise Sache des näheren und des entfernteren Objektes bei identischem Subjekte ist. Volle Analogie zwischen eigentlichen und Quasiübertragungen ist hier insofern vorausgesetzt, als als Ausgangs- punkt der Übertragungen auch bei den Quasiübertragungen nur Wert- erlebnisse in Betracht gezogen sind. Die Begründung dafür fällt mit der bei den eigentlichen Übertragungen ^ zusammen: man wird mit einem Leid kaum erhebliches Mitleid ftihlen, das dem Leidenden selbst unerheblich erscheint. Wenn man aber dem Helden oder Märtyrer nicht weniger, sondern mehr Anteil zuwendet als dem Weichling, so könnte dabei doch bereits das Berechtigungsraoment eine Rolle spielen, auf die hier noch nicht einzugehen ist. Immerhin bleibt aber hier wohl noch mehr als bei der analogen Behandlung der eigentlichen Übertragung eine theoretische Unfertigkeit zurück, der eine eingehendere Untersuchung abzuhelfen haben wird. Dagegen kann schon heute auf eine eigentümliche Unvollkommen- heit der hier durchgeführten Betrachtungsweise hingewiesen werden, eine UnvoUkommenheit, die allem Anschein nach sich nicht beseitigen läßt, solange die Sekundärwerthaltungen nach Analogie der Wertüber- tragungen, also jedenfalls als vermittelte Werthaltungen behandelt werden. Dient nämlich der Charakteristik der Sachlage die Wendung: „E hält das wert, weil A es werthält", so zeigt sich das hier unvermeidliche „weil" streng genommen als zu unbestimmt, um den Tatbestand der Sekundärwerthaltung allemal sicherzustellen. Es trägt sich ja keineswegs selten zu, daß einer an einem Objekte, das ihm lange gleichgültig war, erst Interesse zu nehmen beginnt, sobald ein anderer es schätzt: jener hält auch hier wert, weil dieser werthält und das wertgehaltene Objekt ist das nämliche; dennoch fehlt das Eigentümliche dessen, was den Sekundärwerthaltungen, wie sie uns im 1 Vgl. oben S. 106. §5. Pathogene Werthaltrmgen. Unvermittelte Werthai tungen. 119 «bigen entgegengetreten sind, charakteristisch zukommt. Die Identität dessen, was jeder von beiden werthält, bewährt sich freilich einer genaueren Erwägung gerade bei besonders auffallend erscheinenden Fällen nicht. So zum Beispiel, wenn beide ein Objekt begehren, wo der so entstehende Konflikt die Identität des Objektes in besonders grellem Lichte zu zeigen scheint. Näher besehen ist, was hier begehrt wird und so zum Konflikte führt, nicht das schlechtweg, sondern der Besitz des 0, der dann natürlich für jedes der beiden Subjekte ein anders determinierter Besitz und sonach jedesmal ein anderer Gegen- stand des Begehrens, respektive Werthaltens ist. Es gibt indes auch Fälle zweifelloser Identität. Tritt in einer parlamentarischen Beratung irgend jemand für eine gewisse öffentliche Einrichtung ein, so mag es leicht geschehen, daß mancher andere Teilnehmer an der Beratung erst daraufhin die Institution für wertvoll erkennt und sie ebenfalls zu realisieren bemüht ist. Es ist ohne Zweifel dieselbe Institution ; daß es sich hier aber gleichwohl um keine Sekundärwerthaltuug seitens des Mitstimmenden handelt, erkennt man am unmittelbarsten daraus, daß