110 HI. Weiteres zur Wertpsjchologie. Li ' ■ -I fypographischer Eiufachheit hier ganz vorübergehend statt des von E Mally verwendeten höchst charakteristischen Symboles^ das gewöhn iche „Großer^-Zeichen verwendet, in gleich proVisorischer WeTsIdas Cl T"" "^T^f Logistikern verwendete Implikationssymbol ) zu IZTvT^'i ^"" ^'' Implikation ja augenscheinlich einigermaßen ana logen \ erhaltnisses zwischen Stamm- und Übertragungswerihaltung Dann mache den Ausgangspunkt der Betrachtung efwa^ die Relation aus (0+) > (P+). Wird hier P wertgehalten, besteht also die Werthaltung Wh (Pf), dann besteht auch die Relation Wh (P+) ) Wh (0+) im Sinne unseres' Über- tragungsgesetzes vom ImpliL^ament auf" den Implikator. Im Falle der TeZZTZ T^^^^^ ^''' '^^^^^^^^h ^"^h ^^^ ^-"f die entgegen- gesetzten Objektive bezogene Relation: (P-) > (0-). Wrro-r''.o'"Jm ^'' '^''' ^'/'i.^'^ wertgehalten, besteht also etwa VVü (O ), so gilt im Sinne des Ubertragungsgesetzes nun auch Wh (0-) ) Wh (P-). Mit den so gegebenen Werthaltungen des und P gehen aber nach dem Prinzipe der Gegengefühle wieder die Werthaltungen Wh (ol) 3 Wh (P+) Hand in Hand, so daß im ganzen auch von dtr positiven Werthaltung des eine Übertragung auf das P ausgeht, die in dessen gleichfalls positiver Werthaltung besteht. In Symbolen also: Wh (0+) ) Wh (P+). + + Wie man siebt, ist der ganze Beweis auf die Zusammenffehörio-keit der Gegengefühle gegründet, er gilt also nicht strenger als das Geset z^^fe^Zr r. '^"^^ ""^^"^^^^^- ' --b-- se er! Z rfh! ^ ''^'- ^""^ ^""'^ ^^'^^ ^^''^^' Übereinstimmung, daß für das Ubertragungsgesetz sowohl in seiner Hauptgestalt als in der eben erwiesenen Nebengestalt augenscheinlich eine gewisse innere Evidenz3 besteht, die durch Ausnahmen, die das psychische Verhalten der Wert- haltungssubjekte etwa aufweisen mag, nicht betroffen ist. Auch in der zuSr Wef '^^ "" ^'r "^'^ "°^" gegenständlichen Tatbestand iPlftr ; ^ ' l' ^J" ^^' sozusagen zufällige Verhalten des Sub- jektes so wenig gebunden ist, als die Tatsache der Implikation etwa ;^rr:u.lS""f intellektuellen Verhalten des Subjekt^ beslht. t^^ Ses S a1 ^^'^/^^l^ das Symbol ) bezeichnete Relation einiges Licht . Auch sie wird schwerlich in einer psychologischen Ge- Leipzig foil^ ^ ^ ^' «Gegenstandstheoretische Grundlagen der Logik und Logistik", - 2 Vgl. oben S. 85 f. 8 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 124 ff., 135. § 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltnngen. 111 Setzmäßigkeit bestehen, die zwei Werthaltungen verbindet. Weit eher wird darin ein emotionales Analogen der Implikation zu erblicken sein, sodaß man darauf vielleicht ganz direkt die Bezeichnung „emotionale Implikation* als Seitenstück zur allbekannten intellektuellen Implikation wird anwenden dürfen. Man bemerkt zugleich, daß unsere Gesetzmäßigkeit von den Wert- haltungsvorzeichen unabhängig ist und darf außerdem vermuten, daß sie dort, wo sie gewissermaßen erst durch die Gegengefühle hindurch zur Geltung kommt, minder deutiich hervortreten wird, da sie da an die für das Zusammenauftreten der Gegengefühle bestehenden Bedingungen gebunden ist. Dem scheint die Erfahrung auch durchaus zu ent- sprechen: die oben beigebrachten Umkehrungsbeispiele zeigen, daß mau bei ihnen keineswegs unter allen Umständen auf die Übertragung zu rechnen hat. Daß übrigens dieser Mangel nicht noch stärker hervortritt, das wird wohl darin seinen Grund haben, daß, wo ein Objektiv w das Implikans zu einem Objektiv % ausmacht, streng genommen gegen- standstheoretisch auch schon ganz direkt, das heißt ohne Vermittiung von Gegenobjektiven oder vollends Gegengefühlen, eine Inversion des Iraplikationsverhältnisses damit Hand in Hand geht. Ich meine den von mir bereits gelegentiich als „Reimplikation« bezeichneten Tat- bestand, daß, wenn w das t impliziert, allemal w auch durch % impli- ziert wird, nur nicht, auch wenn die erste Implikation eine Tatsäch- hchkeitsimplikation sein sollte, der Tatsächlichkeit, sondern bloß der Möglichkeit nach.i Nun wird die Werthaltungsübertragung an dem Möglichkeitscharakter der Implikation nicht wohl eine Schranke finden können; das erhellt schon daraus, daß bereits bei Übertragung von der Wirkung auf die Ursache, da die , Ursache" streng genommen nur eine Teilursache sein wird, im Verhältnis dieser letzteren zu ihrer Wirkung nur Möglichkeits-, nicht aber Tatsächlichkeitsimplikation ins Spiel treten kann. So ist also schon der Hinweis auf solche einfache Reimplikation geeignet, der Zurückführung der Übertragung auf Impli- kation einigermaßen als Stütze zu dienen. Nur muß der im ganzen niedrige Grad der bei solcher Reimplikation zutage tretenden Möglichkeit einen entsprechend großen Stärkeverlust auch beim Übergang vom Stammwert zum abgeleiteten Wert mit sich führen und so wird diese in gewissem Sinne unmittelbare Legitimation unseres Übertragungs- gesetzes gegenüber der zuerst beigebrachten doch nur von unter- geordneter Bedeutung bleiben. Einer gewissen Präzisierung bedarf hier noch die oben im Vor- übergehen vollzogene Berufung auf den Erkenntnisgrund. Der Jäger legt darauf, den fernen Hasen zu sehen, ich will kurz sagen, auf den Anblick Wert, obwohl er den Hasen nicht jagen will. Im letzteren Falle hätte man es mit einer ganz gewöhnlichen Übertragung von der Wirkung auf die Ursache zu tun; der Jä^er aber schätzt den Anblick 1 VgL „Über Möglichkeit und Wahrschemlichkeit", S. 404.