80 III. Weiteres zur Wertpsychologie. Als besonders instruktiv bewährt sich hier der in dieser Hinsicht bereits geltend gemachte Gegensatz zwischen Wissensgefühlen und Wertge- fühlen. Wir haben gesehen, daß der nämliche Gegenstand (sowohl seiner Objekt- als seiner Objektivseite nach) einerseits durch em Wissens- getühl, andererseits durch ein Wertgefühl gleichsam angeeignet werden kan.i eleichwohl aber die Verschiedenheit der beiden Erlebnisse auf- recht bleibt. Wir durften diese Verschiedenheit auf die Verschiedenheit des Anteils von Voraussetzuiigsakt und Voraussetzungsinhalt zuruck- beziehen, ohne zu verkennen, daß gerade dieser Unterschied ceteris paribus im Aspekte der betreffenden Gefühlse,lebuisse nicht wohl zur Geltung kommen könne. Dann bleibt aber für die Unterschiedenheit der Gefühle nur noch die dieser Erlebnisse selbst übrig. Eindringlicher noch könnte aber immerhin der Gesamteindruck sein, den die^Hauptklassen der Gefühle durch die innerhalb jeder dieser Klassen auftretende Verwandtschaft trotz eventuell weilgehender Ver- schiedenheit der (angeeigneten) Gegenstände, also der intellektuellen Grundlage» machen. Einem Kunstwerke gegenüber ist eben dem fühlenden Subjekte so völlig anders m Mute als einer wohlschmeckenden Speise gegenüber, wie immer jenes Kunstwerk und diese Speise beschaffen sein mögen, daß eine Zurücktührung auf die Verschieden- heiten des jedesmal intellektuell Gegebenen denn doch wohl ausge- schlossen erscheint. Eine solche Gegenüberstellung hedomscher und ästhetischer Gefühle findet dann ihre Verifikation, sobald man vom angeeigneten Gegenstande zum Eigengegenstande übergeht : das Ange- nehme' ist eben etwas anderes als das Schöne, welcher besonderen Beschaffenheit immerhin das sein mag, das auf diese Attribute Anspruch ^' ^ Die Anwendung auf die Wertgefühle ist bezüglich des Falles der Identität zwischen dem Objekte eines Wertgefühles mit dem emes anderen Gefühles im Hinblick auf ästhetische und Wissensgefühle bereits vollzogen worden. Aber auch das Verwandte sämtlicher Wertgefühle untereinander im Gegensatze zu sinnlichen oder ästhetischen Gefühlen kann aufmerk- samer Betrachtung nicht wohl entgehen, unbeschadet anderweitiger Ver- schiedenheiten, wie sie etwa gegenüber unserem Verhalten einerseits zu ökonomischen, andererseits zu ethischen Werten^ auffällig werden Das Gemeinsame in ausdrücklicher Beschreibung hervorzuheben, hat dann allerdings hier wie sonst so oft bei letzten Gegebenheiten seine bis zur Unüberwindlichkeit großen Schwierigkeiten. Am ehesten mag vielleicht auf eine gewisse Blässe und sozusagen Unaufdnnglichkeit der Wert-efühle hinzuweisen sein, vermöge deren diese namentlicli hinter sinnlichen und ästhetischen Gefühlen, zumal wenn diese größere Stärke haben, für die Aufmersamkeit des Beobachters leicht zuruck- 2 v|l. St. Witasek, „Gnmdzüge der allgemeinen Ästhetik'-, Leipzig 1904, S. 203, trotz dessen Eintretens für qualitative Gleichartigkeit der Gefühle 8 Vgl. Th. Lipps' Beispiel vom fruchtbaren Ackerland gegenüber ethischer Gesüinnng „Die ethischen Grundfragen«, 2. Aufl., Hamburg u. Leipzig 1905, S. 83 f. § 1. Zur Beschreibung der Werthaltnngen. 81 treten können, um sich dann gleichwohl für das Willenslebea als das durchaus Entscheidende zu bewähren. Gelegentlich hat man in einem „eigenartigen Zumutesein eine besondere Gruppe von Innenempfindungen feststellen können, die das Bewußtsein neben der Lust aufweist, wenn ihm etwas Wert hat":^ ist solche Berufung auf , Innenempfindungen" auch kaum das Exakteste an psychologischer Beschreibung, so mag doch die Eigenartigkeit der Sachlage darin in nicht ungeeigneter Weise zum Ausdrucke gelangen. Speziell von „geistigen Werten" ist behauptet worden, „daß sie in der Art ihrer Gegebenheit eine eigentümliche Abgelöstheit und Unabhängigkeit gegenüber der gesamten Sphäre des Leiblichen an sich tragen". ^ Sehe ich recht, so gilt das von allen Werten, oder auch: aller Wert hat als solcher den Charakter des , Geistigen*, welcher Beschaffenheit immer der Gegenstand sein mag, an den das Wertgefühl sich knüpft. Es darf als Zeugnis für die Eigen- artigkeit der Werterlebnisse in Anspruch genommen werden, daß H. Schwarz sie überhaupt gar nicht den Gefühlen beizählen zu dürfen meint, sie vielmehr (freilich unter dem sonst jederzeit für Gefühle gebräuchlichen Namen des „Gefallens") dem Willensgebiete zuweist.^ In diesem letzteren Umstände kommt dann die Tatsache zur Geltung, daß, was man herkömmlich allein als „Begehrung" zu betrachten pflegt, speziell als Wertbegehrung bezeichnet zu werden verdient, sofern es im Gegensatze etwa zu Wissensbegehrungen oder ästhetischen Begeh- rungen* ausschließlich Wertgefühle zu Motiven hat. Es scheint geradezu, daß derlei Begehrungen die Wertgefühle direkt als constitutiva in sich schließen, indem sie sich auf diesen ähnlich aufbauen wie Urteile oder Annahmen auf Vorstellungen, sofern jedesmal zum passiven dort intellektuellen, hier emotionalen Grunderlebnis ein besonderes Aktivitäts- moment hinzutritt. Es entspricht dem, was uns eben als Blässe und Unscbeinbarkeit der Wertgefühle entgegengetreten ist, daß sie eine gewisse Einförmigkeit aufweisen, die zu den auffallenden Stärkeverschiedenheiten bei ästhe- tischen und noch mehr bei sinnlichen Gefühlen in nicht zu verkennendem Kontrast steht. Daraus erklärt sich wohl die nicht selten^ begegnende Tendenz, den Wertgefühlen Stärke und insbesondere Stärkevariabilität ab- zusprechen. Aber einer der neuesten Vertreter dieser Ansicht, H. Schwarz, meint doch, wenn auch nicht von mehr oder weniger „stark*, so doch von mehr oder weniger „satt" bei den Werterlebnissen reden zu müssen,^ 1 E. Hey de, „Grundlegung der Wertlehre", S. 92. '^ A. Messer, „Psychologie", S. 304. 3 Vgl. W. Liel, „Gegen eine volnntaristische Begründung der Werttheorie" a. a. 0. * Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 97 f. ^ Vgl. jetzt auch R. Müller-Preienfels, „Gmndzüge usw.,* a. a. 0., S. 362 f., der sich sogar dagegen wendet, „den Intens tätsbegriff . . . quantitativ machen zu wollen", was nur unter Voraussetzung eines besonders engen Quan- titätsbegriffes verständlich ist. Über diesen vgl. meine Ausführung „Über die Bedeutung des Weber'schen Gesetzes", Gesammelte Abhandl., Bd. n, S. 217 ff. 8 Vgl. W. Liel, a. a. 0. M e i n n g, Zar Grandlegiing der allg. Werttheorie. 6