Anhang. 169 9 [Zu Seite 41]. Für die sogenannte qualitative Begehrbarkeit sollte Bei- spiel gebracht werden, oder vielleicht noch besser für qualitative Unbegehrbarkeit. So würde wohl etwas, sofern es Schmerzen oder sonstigen Schaden mit sich führt, qualitativ unbegehrbar sein. 10 [Zu Seite 54]. Ausdrücklich zu zeigen, daß Bezugnahme auf Existenz auch dort nicht fehlt, wo man gegen bloß mögliche Objekte eine Wertstellung einnimmt, also in Fällen, die den Aktualwerten und Quasi-Aktualwerten oben als Potentialwerte entgegengestellt worden sind. 11 [Zu Seite 56]. Mathematiker würde oft Wert darauf legen, wenn eine Funktion minder kompliziert wäre,¹ ein Integral sich als auswertbar herausstellte. 12 [Zu Seite 57]. Argument des Ofenbeispieles besser so zu präzisieren: Worauf meine Wertstellungnahme geht, ist mir durch direkte innere Wahr- nehmung bekannt. Wie könnte ich aber Kausalverbindung mit etwas Äußerem, wie der Ofen, innerlich wahrnehmen? Oder was für Erfahrungen könnten mich über die direkt unwahrnehmbare Kausalverbindung belehren? 13 [Zu Seite 60]. Hier ist unberücksichtigt, daß auch schon Wahrnehmungs- vorstellung ihren Gegenstand hat und als solcher sich das die Wahrnehmungs- vorstellung Hervorrufende darstellt. Unterschied gegenüber dem Gegenstand des Urteils auszuführen. 14 [Zu Seite 60]. Hier darauf hinzuweisen, daß die hier zu Anfang heran- gezogene Analogie zur Wahrnehmung schon dadurch andere Richtung erhält, daß Wahrnehmung selbst nicht als bloße Sache der Kausierung betrachtet werden kann, sondern als Sache einer Präsentation. Vgl. „Über emotionale Präsentation“, S. 6 f., auch „Erfahrungsgrundlagen", gegen Ende. Nach Wahrnehmung wäre hier ganz ausdrücklich von Erinnerung zu han- deln, weil bei dieser Anteil des Urteils ohne Rücksicht auf Kausalität besonders deutlich, was dann sofort die Vergangenheitswerte beleuchtet. Noch deutlicher ist kausalfreier Anteil des Urteils bei Künftigem. 15 [Zu Seite 62]. Zur assoziationspsychologischen Deutung der Urteilsgefühle vgl. Baley [„Über Urteilsgefühle", Lemberg 1916]. Einwendungen, a) gegen Begriff der Urteilsgefühle: man müßte auch Urteilsurteile (Konklusionen), Urteilsbegehrungen (Wollungen, die von Über- zeugung von Erreichbarkeit bedingt), auch etwa Urteilsvorstellungen statuieren (Baley, S. 79 f.); b) gegen Anwendung auf Werterlebnisse : 1. Was später auf Intellekt zurückzugehen scheint, tritt oft vorher ein, wo Intellekt nicht vorauszusetzen, instinktives Verhalten geht dem scheinbar überlegten bei Tier und Kind voraus. 2. Intellektuelle Grundlage des Werterlebnisses bei genauerer Betrachtung oft höchstens dispositionell oder potentiell, nicht aktuell. 3. Aktuelles oft nicht Urteil, sondern Vermutung (Baley, S. 121 f.). Daher Versuch anderer Deutung: Allgemeine Voraussetzung: Entwicklungstheorie bezeugt unsere Fähigkeit, uns an Umgebung anzupassen, phylogenetisch, aber auch ontogenetisch. Belege bieten Tiere, die so tun und unterlassen lernen, Kind, dessen Greifbewegungen 1 So Russell, Mind, N. F. [Heft] 51, [XIII, 1904] S. 352 Anm.