§ 7. Der unpersönliche Wert. 167 Es zeigt sich dabei, wie der unpersönliche Wert günstigen Falles eben doch wesentlich höheren Anforderungen gerecht wird als der persönliche: einer vorgegebenen Werthaltung gegenüber kennt der unpersönliche Wert den Gegensatz von wahr und falsch, der. dem persönlichen Werte unter den nämlichen Voraussetzungen unzugänglich bleibt. Es liegt hierin beschlossen, daß die Lehre von den Wertirrtümern durch die Einbeziehung des unpersönlichen Wertes eine wesentliche Erweiterung erfährt. Hinsichtlich des persönlichen Wertes hatte ich schon vor Jahren¹ darauf hinzuweisen, daß der Unterschied von wahr und irrig nur an den intellektuellen Gefühlsvoraussetzungen angreifen könne, das Gefühl selbst aber keine Fehler zu begehen imstande sei. Das läßt sich cum grano salis nun freilich auch auf den unpersönlichen Wert übertragen, aber es gilt am Ende nicht anders als das oft und in gewissem Sinne natürlich auch immer mit Recht wiederholte Dictum, daß Vorstellungen weder wahr noch falsch sein können. Das hindert bekanntlich die Vorstellungen durchaus nicht, je nach Umständen bald zu wahren, bald zu falschen Urteilen Anlaß und Grundlage abzugeben. Die präsentierenden Emotionen aber verhalten sich in dieser Hinsicht ganz und gar vorstellungsartig. Es kann sich also ganz wohl zutragen, daß Werthaltungen Dignitative präsentieren, die den Voraussetzungen dieser Gefühle nicht zukommen, dann werden die auf solche Gefühle gegründeten Wertaspekte keine wahren Werte verraten und insofern die betreffenden Werthaltungen schon ohne Rekurs auf allfällige rein intellektuelle Momente an ihnen als irrig zu bezeichnen sein. Auch wie dann Werte durch apriorische Gesetzmäßigkeiten an einander gebunden sein können, ist ohne weiteres verständlich; das Verhältnis der Gegen- gefühle zu einander ohne Rücksicht auf störende dispositionelle Momente, das Gesetz der Wertübertragung, das dem der Werthaltungsübertragung natürlich völlig analog ist, bietet naheliegende Illustrationen hierfür. 1 „Psych. eth. Unters. z. Werttheorie", S. 76 ff.