§ 7. Der unpersönliche Wert. 147 fassung braucht keineswegs allemal verfehlt zu sein, und zu beurteilen, wann sie zutrifft, kann verwickelte Erwägungen erfordern. Daß es aber nicht die einzig mögliche Auffassung ist, dafür bürgt die Analogie des Beispiels vom Schwachsinnigen. Dagegen mag es nahe liegen, sich hier wieder auf die Möglichkeiten zurückzuziehen und den hier zweifellos vorliegenden Wert in Beziehung auf gerade dieses Subjekt durch die Berufung darauf zu legitimieren, das betreffende Subjekt würde die von der Theorie des persönlichen Wertes verlangte Werthaltung oder etwa auch Begehrung ohne Zweifel auslösen, wenn es die intellektuelle, respektive emotionale Eignung dazu hätte. Aber welcher Sinn möchte einem solchen würde" beizulegen sein, wenn die Bedingungen, an die die Verwirklichung geknüpft ist, zuverlässig unerfüllt bleiben müssen? Fehlt sonach das Werterlebnis, so wird ein Subjekt, dem dieses unzu- gänglich ist, auch nicht wohl Wertsubjekt heißen dürfen, so daß dem betreffenden Werte ein Subjekt überhaupt nicht zuerkannt werden kann. Nur erhebt sich dann immerhin die weitere Frage, unter welchem Gesichtspunkt ein solcher Wert dann doch unbedenklich gerade auf dieses oder jenes bestimmte Subjekt bezogen und als diesem Subjekte in besonderer Weise zugehörig betrachtet wird. Aber die Antwort auf diese Frage kann unschwer gefunden werden. Daß zum Beispiel einem Kinde nicht fehle, was es am Leben und bei Kräften erhält, das bedeutet ohne Zweifel einen Wert, an dem das Kind in ganz besonderer Weise beteiligt ist. Die Beteiligung bezieht sich nicht etwa nur auf eine vielleicht ziemlich ferne Zukunft, in der das herangewachsene Kind sein Leben und seine Leistungsfähigkeit selbst wird werthalten können. Das schließt einfachst die Analogie des Schwach- oder Blödsinnigen aus, für den die Zeit solcher Werthaltung vor- aussichtlich niemals kommen wird. Die Beteiligung des Subjekts besteht vielmehr darin, daß dessen Erlebnisse, Zustände, Dispositionen usw. die Wertobjekte ausmachen. Das können natürlich auch Gefühle des Sub- jektes sein; aber Gefühle, die Wertobjekte sind, werden dadurch begreif- licherweise nicht etwa zu Wertgefühlen, um derenwillen man den betreffenden Wert einen persönlichen Wert nennen dürfte. Dagegen genügt der Umstand, daß es sich da um Erlebnisse oder Zustände, respektive Dispositionen eines bestimmten Subjektes handelt, durchaus, zwischen diesem und dem Werte eine besonders enge Verbindung zu stiften. Vielleicht wäre es deutlicher, in solchen Fällen statt vom Werte für das betreffende Subjekt von einem Werte an diesem Subjekte zu reden; sieht man aber auch davon ab, so wird man doch nicht außer acht lassen dürfen, daß hier jene charakteristische Beziehung zum Subjekt fehlt, um derenwillen der in den vorangehenden Paragraphen dieser Schrift behandelte Wert als persönlicher Wert hat bezeichnet werden müssen. Eine weitere Gruppe hiehergehöriger Tatsachen liegt im Gebiete der in den vorangehenden Ausführungen schon wiederholt¹ erwähnten ¹ Vgl. insbesondere oben S. 123. 10*