§ 5. Die Partialwerte und der Totalwert. 141 Gesundheit und seinesgleichen vor allem, daß der Wert nicht etwa nur von der Werthaltung des Seins, so auch nicht nur von der Werthaltung des Nichtseins, sondern sowohl von der Werthaltung des Seins als von der des Nichtseins abhängt. Ferner ist im Grunde ganz selbstverständlich, daß das Wertvorzeichen im allgemeinen durch das Werthaltungsvorzeichen bestimmt ist. Im Verlaufe der gegenwärtigen Darlegungen ist sicherlich nirgends ein Zweifel daran aufgetaucht, daß im Falle positiver Wert- haltung positiver Wert, im Falle negativer Werthaltung oder Unwert- haltung negativer Wert oder Unwert zu gewärtigen sei. Jetzt erkennt man, daß diese Selbstverständlichkeit doch nur die Seinswerthaltung betreffen kann und die Sachlage bei der Nichtseins werthaltung eine entgegengesetzte ist. Nur wenn das Nichtsein mir leid ist, dann bedeutet diese Unwerthaltung etwas wie eine positive Zutat zum positiven Werte. Ebenso wird ein Unwert, den wir uns zunächst auf die Unwerthaltung eines Seins gegründet denken können, vermöge der (positiven) Wert- haltung des Nichtseins eine Steigerung hinsichtlich seines Betrages erfahren. Dabei stehen die hier in Betracht kommenden Vorzeichen in .ganz charakteristischer Relation zu einander. Solcher Vorzeichen gibt es da já dreierlei: die des Wertes, der Werthaltungen und der zu diesen Werthaltungen gehörigen Voraussetzungsurteile. Nun berührt es jeden, der darauf aufmerksam wird, sofort als völlig natürlich, zugleich aber doch als höchst beachtenswert, daß die dreierlei Vorzeichen und ins- besondere Wert-, respektive Werthaltungsvorzeichen einerseits, Urteils- (oder auch Objektiv-)Vorzeichen andererseits miteinander gleichsam ebenso kooperieren wie die arithmetischen Vorzeichen in einer Rechnung, indem Unwerthaltung des Nichtseins Wert, Werthaltung des Nichtseins Unwert mit sich führt. Dieses Vorzeichengesetz bewährt sich nun auch, wo die größere Allgemeinheit der Ehrenfels'schen Betrachtungsweise zur Geltung kommt. Wie erwähnt, weist der Umstand, daß es sich da eventuell um Objekte handelt, an die sich Seins- und Nichtseinswerthaltungen mit überein- stimmendem Vorzeichen knüpfen, auf komplexe Tatbestände hin. Die Komplexität hindert die Vorzeichen in keiner Weise, sich im Sinne der obigen Gesetzmäßigkeit zu betätigen. Aber die sozusagen originäre Relation zwischen Werthaltung und Wert tritt dabei in kein helleres Licht, muß sich vielmehr am besten an den einfachsten Fällen durch- schauen lassen, denjenigen nämlich, wo das Werthaltungs-, respektive Wertobjekt nur als ein Einfaches in Betracht kommt, das dann immer noch zu zweierlei Werthaltungen mit naturgemäß entgegengesetztem Vorzeichen Gelegenheit gibt. Zusammenfassend dürfen wir also behaupten: der Wert geht auch im einfachsten Falle jederzeit sowohl auf Seins-, wie auf Nichtseins- gefühle zurück und jedes dieser Gefühle steuert zur Größe des resultierenden Wertes prinzipiell eine additive Komponente bei, die diese resultierende Größe nur in zweierlei Sinn beeinflussen kann, je nach dem Vorzeichen, das sich im Sinne der obigen Gesetzmäßigkeit ergibt. Jedem als eines sich darstellenden Wertobjekte gegenüber kommt es