112 III. Weiteres zur Wertpsychologie. wegen der darin zutage tretenden Sinnesschärfe, überträgt also an- scheinend von der Bedingung auf das Bedingte. Aber hier sagt ziemlich direkte Empirie sofort, daß das, worauf es dem Jäger ankommt, eigentlich darin liegt, daß der Anblick geeignet ist, den Jäger selbst und vielleicht noch mehr andere von seiner Sinnesschärfe zu über- zeugen. Hier tritt also das Urteilen, näher das Erkennen als wesent- liches Moment hinzu. Das Erfassen eines Gegenstandes setzt aber den Gegenstand als natürliches (nicht Tatsächlichkeits-, wohl aber Möglich- keits-) Implikans voraus. Im Sinne unserer Hauptgesetzmäßigkeit über- trägt sich also die Werthaltung vom Erfassen aufs Erfaßte, vom Wissen um den Anblick auf den Anblick selbst, falls jenes Wissen wertgehalten wird. Das Wissen um den Anblick führt aber auf das Wissen um die Sinnesschärfe und wird dieses, gleichviel aus welchem Grunde, wert- gehalten, so überträgt sich von da die Werthaltung nach unserem Hauptgesetze auf das Wissen um den Anblick und von diesem auf den Anblick selbst. [28] So geht hier die Werthaltungsübertragung in der Tat teilweise statt an den Objekten und Objektiven an den diese betreffenden Erkenntnissen vor sich. Dennoch war die obige Berufung auf „Erkenntnis- gründe“ mehr kurz als genau, sofern der Erkenntnisgrund streng genommen nie selbst eine Erkenntnis, sondern immer noch wie jeder Grund“ ein Objektiv (im Grenzfalle vielleicht auch ein Objekt) von gewissen Erkenntnisfunktionen ist. " Zum Schlusse dieser Ausführungen über das Übertragungsgesetz sei versucht, unser Gesetz auch noch in Bezug auf die im Lust-, respektive Unlustcharakter hervortretende Qualität der resultierenden Werthaltungen zu präzisieren. Man könnte in dieser Hinsicht eine ziemlich weitgehende Komplikation erwarten, weil an den Tatsachen, die uns hier beschäftigen, das qualitative Moment bereits in dreierlei Gegensätzlichkeiten vorgegeben ist. Werthaltungen sind, wie wir wissen, entweder von Lust- oder von Unlustqualität, sie sind eben Freude- oder Leidgefühle. Als Urteilsgefühle haben sie entweder Affirmationen oder Negationen zu psychologischen Hauptvoraussetzungen. Bei Werthaltungs- übertragungen aber kommt diese Urteilsqualität“ zweimal, nämlich am Implikans und am Implikatum zur Geltung. Die Bedeutung dieser drei Qualitäten für die Qualität, das heißt für den Lust-, respektive Unlustcharakter der Übertragungswerthaltung ist das, um dessen Fest- stellung es sich jetzt handelt. Inzwischen stellt sich die Beantwortung einfach genug dar, wenn man Stammwerthaltung und Übertragungs- werthaltung gleichsam aneinander hält: man hat dann nämlich nichts weiter als Übereinstimmung in den Vorzeichen zu konstatieren. Halten wir uns einfach an unser Hauptgesetz, demzufolge die Werthaltungs- übertragung den Weg vom Implikatum zum Implikans nimmt, so leuchtet ohne Weiteres ein, daß das Implikatum nur von dem gleichsam mit- teilen kann, was es hat, mag das nun Freude oder Leid sein, daß es aber nichts verschlägt, ob es Seins- oder Nichtseinsfreude, respektive -Leid ist und ob der Tatbestand, dem die Übertragung gilt, ein Seins- oder ein Nichtseinstatbestand ist.