78 III. Weiteres zur Wertpsychologie. ständen der Gefühle beigezählt werden und die Frage, ob Gefühle überhaupt fähig sind, Eigengegenstände zu haben, muß ganz ausdrücklich aufgeworfen werden. α " Die bejahende Antwort hierauf habe ich dem Hinweise auf die Tatsache der emotionalen Partialpräsentation¹ entnommen. Auch Gefühle bieten, ähnlich wie die Vorstellungen, dem Intellekte Gegenstände zum Erfassen dar, zum Beispiel die Gegenstände „schön“, „angenehm",2 und baben derlei verschiedene Gefühle trotz Verschiedenheit hinsichtlich dieser Gegenstände immer noch etwas Übereinstimmendes gemein, so tritt dem solchen Gegenständen besonders zugeordneten Inhalte auch beim Gefühle ein von der Variation des Inhaltes relativ unabhängiger Akt an die Seite. Weil aber angenehm" und unangenehm", ebenso ,schön" und häßlich und so fort ohne Zweifel gegenständliche Gegen- sätze sind, genauer Gegensätze an den Eigengegenständen der Gefühle, an diesen Gefühlen selbst aber den fraglichen Gegensätzen der Gegen- satz von Lust und Unlust entspricht, so ist nicht wohl daran zu zweifeln, daß der Unterschied von Lust und Unlust nicht, wie man zunächst für selbstverständlich halten möchte, dem Gefühlsakte zugehört, vielmehr (völlig analog zur Inhaltlichkeit des Gegensatzes von Affirmation und Negation beim Urteil) durchaus Sache des Gefühlsinhaltes ist.³ Die weitere Frage, inwiefern nun etwa die nach den Gegenstandsvoraus- setzungen differenzierten Klassen der Gefühle auch noch konkomitierende Differentiationen der Inhalte aufweisen, erscheint dadurch in greifbare Nähe gerückt. Um aber zunächst ausdrücklich festzulegen, was an Gegenständ- lichkeit bei Gefühlen anzutreffen ist, haben wir vor allem den bisher allein beachteten angeeigneten Gegenständen allenthalben einen Eigen- gegenstand gegenüberzustellen, ohne daß auf eine Würdigung seiner Bedeutung schon an dieser Stelle eingegangen werden könnte; es soll am geeigneten Orte darauf zurückgekommen werden. Was dagegen die angeeigneten Gegenstände anlangt, so treten, wenigstens bei den Wert- gefühlen, den Objekten die Objektive an die Seite und sprachgebräuchlich macht sich das in einer gewissen Unsicherheit darüber geltend, ob etwa der Grundbesitzer auf den Grund, resp. Grundbesitz oder nicht vielmehr auf die Existenz des Grundes Wert legt. Es ist, was ja leicht genug verstanden werden kann, dieselbe Zwiespältigkeit wie beim Begehren, dergemäß das Kind ebensowohl den Apfel als den Besitz des Apfels "will", also als „Gegenstand des Wollens einmal das Objekt, einmal das Objektiv namhaft macht. Immerhin scheint beim Werthalten, wenn man ihm das Begehren gegenüberstellt, das Objekt mehr in den Vordergrund zu treten, wohl deshalb, weil beim Werte, wie sich zeigen wird, die beiden gegensätzlichen Objektive sozusagen am gemeinsamen Objekte sich zu einem Ganzen zusammenschließen. 1 A. a. O., § 4. 2 A. a. O., S. 32 ff., § 11. 3 A. a. O., S. 32. 4 Vgl. oben II, § 8. 4