68 II. Die Werterlebnisse. falls ihnen dies nicht etwa schon vor aller Transformation eigen ist. Urteilsinhaltsgefühlen mit solchen Voraussetzungen aber kommt im Hin- blick auf das diesen Untersuchungen gestellte Hauptthema insofern eine bevorzugte Position zu, als wir darin jene Gestalt der Wertgefühle vor uns haben dürften, die dem in seinem Wesen zu exponierenden Wert- gedanken am nächsten stehen. Sie verdienen mit Rücksicht hierauf eine besondere Benennung: ich will sie als Werthaltungen bezeichnen, habe hierzu jedoch etwas Persönliches und etwas Außerpersönliches zu bemerken. Außerpersönlich ist die schon seinerzeit bei Prägung dieses Wortes¹ ausgesprochene, aber auch heute noch nicht überflüssige Verwahrung dagegen, als sollte „werthalten" soviel bedeuten als „für wert halten“, was natürlich ein Urteil, genauer ein Werturteil wäre, indes es sich jetzt um ein Wertgefühl handelt. Auf eine gewisse Konvention wird ein solcher Wortgebrauch sicherlich angewiesen sein, aber doch nicht auf eine, der das vorwissenschaftliche Sprachgefühl nicht in wünschens- werter Weise zu Hilfe käme. Wenn wir Alten in Österreich sagen: „Wir wollen das Andenken an unseren dahingegangenen alten Kaiser hoch- halten", dann heißt das doch nicht, wir wollen dieses Andenken für etwas Hohes halten, es als solches betrachten oder dergleichen. Unver- kennbar ist hier kein Urteil gemeint, sondern ein Gefühl, und zwar ein Wertgefühl, wenn auch natürlich keines, das etwa das „Andenken" im Sinne eines subjektiven Erlebnisses zum Objekt hätte. t " Einigermaßen persönlich ist dagegen immerhin der Hinweis darauf, daß der Sinn, den ich im obigen dem Terminus „Werthaltung“ beigelegt habe, gegenüber meinem ursprünglichen Vorschlage eine Determination aufweist. Was ich einst Werthaltung" nannte, war kurzweg das näm- liche wie, Wertgefühl", was schon an sich eine terminologische Abundanz ausmacht. Jetzt möchte ich nur solche Wertgefühle Werthaltungen nennen, die durch ein Seins- insbesondere Existenz-) Objektiv hindurch auf ein Objekt oder Quasiobjekt als ihr Objekt2 gerichtet sind. Daß ich anderen Gefühlen, bei denen vermöge der Beschaffenheit des Objektivs nicht auch noch ein solches Objekt ausreichend deutlich hervortritt, gleichwohl nicht den Anspruch abstreiten möchte, auch ihrerseits für Wertgefühle zu gelten, findet darin seine Begründung, daß am Ende doch auch sie Wertstellungnahmen bedeuten, wenn dabei auch das Objekt dieser Stellung- nahme wenig deutlich zur Geltung kommt. Vermöge der Transformierbar- keit sind das dann zwar nicht explizite, aber immerhin sozusagen noch implizite Werthaltungen. " Nebenbei kann die so zu rechtfertigende Auseinanderhaltung der Termini Wertgefühl und Werthaltung" auch noch einer anderen Differentiation nutzbar gemacht werden. Den Wertgefühlen ist zwar, wie wir wissen, die Präponderanz des Voraussetzungsinhaltes über den Voraussetzungsakt eigen; wir haben aber auch schon gesehen, daß das nicht soviel besagt wie völlige Bedeutungslosigkeit von Aktverschieden- 1,Psych. eth. Unters. z. Werttheorie", S. 14 [auch Register]. 2 Womit der Eventualität von Gefühlsobjekten noch in anderem Sinne wieder nicht vorgegriffen sein soll, vgl. unten III, § 1.