86 § 42. Zu Begriff und Messung der Möglichkeit. " Wie die Definitionen der Ähnlichkeit und Verschiedenheit möchte ich auch die Definition der Möglichkeit gegen den Vorwurf der Will- kürlichkeit schützen. Was diese Definitionen bieten wollen ist eine Explikation dessen, was jeder meint, der die genannten Bezeichnungen sinnvoll und sprachgemäß anwendet, wenn auch nicht dessen, was man in solchem Falle denkt, was einem dabei bewußterweise vorschwebt". Der Gedankengang, der zur exakten Bestimmung der Möglichkeit geführt hat, ist kurz folgender. Ein Fall des Objektivs a (als Fall von a, also nur ungenau bestimmt) heißt in einem (ebenso aufgefaßten) Falle von oder unter der Voraussetzung möglich, sofern a mit ß verträglich ist (104). In jedem Falle von ß ist ẞ erfüllt (Õ). Die Verträg- lichkeit von a mit dem erfüllten 8, also mit (0), ist äquivalent der Folge- verwandtschaft zwischen den beiden Objektiven (71, 68). Diese Folge- verwandtschaft ist größenbestimmt, sie ergibt also eine größenbestimmte Verträglichkeit der Objektive, eine größenbestimmte Möglichkeit eines Falles von a in einem Falle B (104). 1) Wir sind daher berechtigt, den Betrag der Folgeverwandtschaft, also die Folgegemeinschaft von a mit dem als erfüllt angenommenen (= Õ gesetzten) Objektive ẞ auch als Maß der größenbestimmten Möglichkeit von a in einem Falle von B anzusehen. Wenn nur noch der Grundsatz hinzugenommen wird, daß bei der Bemessung der Möglichkeit eines Falles von a als solchen" alle nicht in a implizierten näheren Bestimmungen des Falles außer Betracht bleiben (108), so führt der genannte Ansatz zur Grundgleichung der Wahrscheinlichkeitsrechnung. n Nebenher ergibt sich auch dieses. Da die Folgegemeinschaft zwischen a und zugleich die Ähnlichkeit eines Falles von a mit einem Falle von mißt, ist also die Möglichkeit eines Falles von a in einem Falle, wo erfüllt ist, größengleich der Ähnlichkeit der beiden Fälle sofern sie als Fälle von a, beziehungsweise von 8 bestimmt sind (104). Da nun Sein eines Objektivs (daher auch des durch das Objektiv bestimmten Falles) äquivalent ist dem Objektiv selbst (beziehungsweise dem durch es bestimmten Falle), so ist die Möglichkeit eines Falles von a in einem Falle von auch größengleich der Ähnlichkeit des Seins des ersten mit dem Sein des zweiten Falles. Wie a das 8 impliziert, so implizierte das Erfülltsein von a das Erfülltsein von 8. Umgekehrt wird durch das (vorausgesetzte) Erfülltsein von das Erfülltsein von a bloß „partiell impliziert", das heißt, es wird von ihm bloß ein Implikat des Erfüllt- seins von a impliziert, ein Teilbetrag des Erfülltseins. Nehmen wir 19 - - 1) Hier kommen die gemeinsamen Nichtimplikate als mitbestimmend für den Grad der Folgeverwandtschaft wesentlich zur Geltung worauf oben (S. 83) vor- verwiesen worden ist. Denn handelt es sich um die Möglichkeiten von a und von a' unter derselben Voraussetzung ß, die in beiden, als Tatsache, impliziert ist, so ergäbe die bloße Betrachtung der Implikate, die a und 3, beziehungsweise a' und gemein haben, in beiden Fällen dasselbe, nämlich 3, also im Falle von den Wert 0. Wenn nun doch a und a verschiedene Möglichkeiten haben, so liegt das daran, daß a an- dere Nichtimplikate mit 8 gemein hat als a'. Darin kommt exakt zum Ausdrucke, was man auch unmittelbar einsieht: je mehr Objektive, die in den vorausgesetzten Tatsachen (8) nicht impliziert sind, auch durch a nicht impliziert sind, je weniger die Annahme des a über das durch die Tatsachen Verbürgte hinaus zu ihrer Erfüllung verlangt, desto wahrscheinlicher ist es, daß a zutreffen wird.