82 umgekehrt. Es ist klar, daß die Größe des so bestimmten Folgenunter- schiedes" für die Größe der Verschiedenheit bestimmend sein muß, und da außer ihr überhaupt nichts besteht, was auf die Verschiedenheitsgröße Einfluß haben könnte, da das Bestehen des Folgenunterschiedes mit dem Bestehen der Verschiedenheit von gegebener Größe äquivalent ist, sind wir berechtigt, die Verschiedenheitsgröße am Folgenunterschiede direkt zu messen. Im Bestehen des Folgenunterschiedes zwischen a und haben wir nun auch ein positives" und größenbestimmtes Aquivalent der ge- wöhnlich gleichfalls als positiv" (d. h. ohne einen Akt des Negierens) gedachten und größenbestimmten Verschiedenheit. Damit ist auch der Tatsache Rechnung getragen, daß die Verschiedenheitsrelation zwischen einem Dinge als einem Dinge der Art a und einem andern als einem Dinge der Art b vollständig in den Bestimmungen a und dieser Arten begründet ist, und es ist sicher, daß man jene größenbestimmte Nicht- übereinstimmung nicht anders exakt beschreiben kann, als es hier ge- schehen ist. Ganz analog wäre die in dieser Arbeit vertretene Bestimmung der Ähnlichkeit als einer größenbestimmten Übereinstimmung vermöge der Folgegemeinschaft" gegen den Vorwurf der Willkürlichkeit zu verteidigen. 17 Es wird ohne weiteres zugegeben, daß man beim Erfassen einer Ähnlichkeit oder Verschiedenheit nicht an Folgegemeinschaft oder Folgen- unterschied denkt. Aber man denkt ja auch beim Erfassen einer Kreis- gestalt nicht an die analytische Definition des Kreises, und doch bestimmt sie die Kreisgestalt vollständig. Was man hier wie dort aber sicher er- faßt, ist ein implizites" Äquivalent, eine anschauliche Bestimmung, die sich als eine Implikation" (vgl. § 30, S. 58) jener expliziten darstellen läßt. Man könnte eine Schwierigkeit darin finden, in konkreten Fällen von Ähnlichkeit und Verschiedenheit die gemeinsamen beziehungsweise die nichtgemeinsamen Implikate und Nichtimplikate auch nur einiger- maßen namhaft zu machen. Wenn sich nun diese Objektive bloß beim ge- wöhnlichen Vergleichen, sozusagen in der Praxis, unserer Aufmerksamkeit nicht gerade aufdrängen, so verschlägt das zunächst nichts gegen die hier entwickelte theoretische Auffassung. Denn ihr zufolge ist es ja dem Vergleichen wesentlich, die Vergleichsgegenstände ungenau zu fassen, als in einigem" oder „einigermaßen“ (d. h. in irgendwelchen Objektiven) übereinstimmend oder voneinander abweichend. Natürlich aber muß es der Theorie doch jederzeit möglich sein, diese ungenauen Bestimmungen genau zu explizieren, gemeinsame und nichtgemeinsame Implikate und Nichtimplikate zu nennen. Es werde zum Beispiel ein Kreis und eine Ellipse verglichen (oder auch an zwei gegebenen Flächen, einer kreis- förmig begrenzten und einer elliptisch begrenzten, nur die Gestalt der Begrenzung). Man wird nun vergeblich nach Teilbestimmungen an beiden Figuren suchen, die gemeinsam wären und durch andere, kein Implikat dieser Bestimmungen einschließende Merkmale oder hinzukommende spezifische Differenzen einerseits zum Merkmalinbegriff des Kreises und andererseits zu dem der gegebenen Ellipse ergänzt werden könnten.¹) 1) Das müßte möglich sein, wenn die „Inhalte", durch die der Kreis, beziehungs- weise die Ellipse bestimmt ist, Merkmalkomplexe in dem von Voigt (vgl. oben, S. 77, Anm.) dargelegten Sinne wären, also als Klassen auffaßbar, deren Dinge die einzelnen Merkmale oder Teilbestimmungen bildeten. Diese müßten sich (als „Dinge" einer solchen Klasse) dann gegenseitig ausschließen, was offenbar nicht allgemein der Fall ist.