76 Seitenlänge (in einem Quadrate) 1 cm oder ob sie nicht 1 cm beträgt. Das Abstraktum Quadrat ist also unvollständig" als Formdeterminat eines unvollständigen Objektivkomplexes. 99 n Es ist aber den Bestimmungen nach, die es als ein Ding" (der abgeleiteten Mannigfaltigkeit) erfüllt, doch vollständig. Es ist zum Beispiel durchaus nicht unbestimmt, ob das Abstraktum Quadrat die Seitenlänge 1 cm hat oder nicht: es hat sie tatsächlich nicht, es hat aber auch keine andere, und keine „unbestimmte" Seitenlänge, weil es eben tatsächlich überhaupt keine Seiten hat. Es erfüllt ja nicht das Ob- jektiv, vier gleiche Seiten zu haben, sondern es ist bloß Formdeterminat dieses Objektivs, und das, was das Quadrat" (in abstracto) tatsächlich erfüllt, ist nichts anderes als eben das Objektiv, Formdeterminat des Quadratseins zu sein, und alles, was darin, daß der Gegenstand eben dieses Formdeterminat ist, impliziert ist. Dazu gehört zum Beispiel, daß dieser Gegenstand in der Tat nicht ein Quadrat ist, daß er über- haupt kein konkreter Gegenstand ist, also insbesondere, daß er keine tatsächliche Ausdehnung, keinen Ort, keine Gestalt, keine Winkel und Seiten besitzt u. s. w. 27 Das Ergebnis dieser Überlegung ist eine unentbehrliche Ergänzung zur Unterscheidung vollständiger und unvollständiger Gegenstände, etwa so zu fassen: Jeder Gegenstand erfüllt einen vollständigen Objektiv- komplex und ist daher seinen tatsächlichen Bestimmungen nach „voll- ständig". Es gibt aber Gegenstände, die bloß Formdeterminate gewisser (definierender) Objektive sind (ohne diese Objektive zu erfüllen): ein solcher Gegenstand ist durch sein Definitionsobjektiv (das ein unvoll- ständiger Objektivkomplex ist) nur unvollständig determiniert und also hinsichtlich seiner Formaldetermination unvollständig" zu nennen. Trotzdem ist er, nach dem ersten Satze, vollständig bestimmt hinsicht- lich der Objektive, die er erfüllt: er erfüllt nämlich das Objektiv, Formaldeterminat seiner Definition zu sein, und alles, was in diesem erfüllten Objektiv impliziert ist.¹) - Demnach genügt ein formal un- vollständiger Gegenstand durch seine tatsächlichen Bestimmungen dem Satze des Widerspruches und des ausgeschlossenen Dritten, ebenso wie der vollständige" (d. h. wie ein Gegenstand, dem auch nicht formale Unvollständigkeit anhaftet), wie das eigentliche konkrete Ding oder der eigentliche konkrete Fall - wie ja für alle Tatsachen selbstverständ- lich ist. 17 "" Sobald wir Gegenstände zu Zielgegenständen unserer Untersuchung machen, über sie urteilen (vgl. § 31), halten wir uns auch sofort an ihre tatsächlichen Bestimmungen, an die Objektive, die diese Gegenstände erfüllen und denen gegenüber sie tatsächlich vollständig bestimmte Dinge sind, indes ein unvollständiges Ding ein unmöglicher Gegen- stand wäre. 99 Nicht unwichtig ist eine Anwendung der eben aufgestellten Sätze auf den Begriff der Nullklasse. Das Abstraktum etwas, das a und nicht a ist" ist selbst nicht etwas, das die widersprechende Definition erfüllt, es ist nicht ein unmöglicher Gegenstand, nicht „kein Ding“; Objektivkomplexe. Also nicht die Objektive, die nur durch das Meinen eines Quadrates implicite vorausgesetzt sind, wie die allgemeinen Tatsachen der Logik und die Axiome der Geometrie (die man ,,stillschweigend" voraussetzt). 1) Elemente der Gegenstandstheorie." Siehe oben, Vorwort. 11