74 unbestimmt gelassen, während alles, was in der Tat ein Viereck ist, was das Vierecksein erfüllt, in diesen Hinsichten wie in jeder anderen voll- ständig bestimmt ist. " Es wird somit eine Klasse A weder den Begriffsgegenstand A noch die Klasse A (sich selbst) neben anderen Dingen als ein Ding enthalten. Ebenso werden die Unterklassen von A und die zugehörigen Begriffs- gegenstände der Klasse A zwar eingeordnet, beziehungsweise dem Be- griffsgegenstande A zwar untergeordnet, aber auch nicht Dinge der Klasse A neben anderen Dingen sein (das Quadrat" ist zwar dem Viereck" untergeordnet, aber in seiner Abstraktheit oder Unvollständig- keit ist es nicht ein Viereck). Nur in besonderen Fällen wird eine Klasse A einige ihrer Unterklassen auch als Dinge enthalten, nämlich dann, wenn sie als Klasse der Dinge B und der Klassen A' dieser Dinge (B) definiert ist. Dann ist aber das definierende Objektiv a nicht das B-sein (3), sondern das Objektiv „ein B oder eine Klasse von Dingen B zu sein“. Ein A' als Ding von A schließt dann jedes B aus, wenn kein B eine Klasse von Dingen B ist.') Gewöhnlich wird als Klasse i oder als ,,alle Dinge eine Mannigfaltigkeit betrachtet, die ihrer Definition nach 8 nicht etwas als "Ding" enthält, was andere Dinge der Mannigfaltigkeit entweder als eine Klasse in sich schließt, oder als übergeordnetes Abstrak- tum vertritt. Eine Mannigfaltigkeit, die dieser Forderung genügt, nennt Schröder rein". 2) Mit Rücksicht darauf, daß die Objektive, welche durch die Dinge einer reinen Klasse erfüllt sind, ihnen als „implizite Determinatoren" oder als Prädikate zukommen, den Klassen aber und den Begriffsgegenständen, denen sie konstitutiv sind, immer nur als Formdeterminatoren zukommen, kann man die Forderung der Reinheit kurz so aussprechen: unter "alles" sind nur solche Gegen- 1) In einer Mannigfaltigkeit von der in Rede stehenden Art kommen dann immer auch mehrere Einschließungsbeziehungen vor, die voneinander wohl unterschieden werden müssen. Soll zum Beispiel eine Klasse A eine ihrer Unterklassen, A', auch als ein Ding enthalten, so hat man sofort die zwei Einordnungsbeziehungen, in denen A' zu A steht: die eine besteht darin, daß jedes Ding der Klasse A' auch ein Ding der Klasse A ist (d. h. A' ist als Klasse der Klasse A eingeordnet, ist Unterklasse von A), die andere besteht darin, daß A' selbst das für A definierende Objektiv er- füllt (d. h. A' ist ein Ding von A). Auch sind die Dinge von A' der Klasse A' ein- geordnet, ohne ihr äquivalent zu sein, indes der Klasse A als einem „Ding“ von A nichts eingeordnet ist als A' selbst (nach dem Grundsatze J.). Eine Klasse A von der eben besprochenen Art wäre etwa die Klasse der Vierecke und der Arten von Vierecken. Ihr wäre die Klasse (A') der Quadrate einerseits als Unterklasse und andererseits als Ding eingeordnet (denn diese Klasse erfüllt ja das für die Dinge von A definierende Objektiv, „ein Viereck oder eine Klasse von Vierecken zu sein"). Eine Einordnung x A' könnte nun auf zwei Arten gelesen werden; entweder: x ist ein Ding der Klasse A (also ein Quadrat), oder auch: x ist ein Ding der (singulären) Klasse „Klasse A", das heißt x ist eine Klasse A', also die Klasse A', x ist die Klasse der Quadrate. Es wären also, um Widersprüche zu vermeiden, auch zwei verschiedene Einordnungszeichen erforderlich. (Vgl. Schröder, Algebra der Logik, I. Bd., S. 250.) So mußte in 79 zwischen ← und (←) unterschieden werden. Entsprechendes gilt für die Definition der Fallsumme in 85. Die Objektivdeter- mination (51) und die Determination in 40 finden in verschiedenen Mannigfaltigkeiten statt; die Determination des Objektivs a durch ein 3 kommt gleich einer „,Modifikation“, nicht einer Determination des durch a definierten Begriffsgegenstandes a. Auch ge- hören die Seinsobjektive nicht zu der Mannigfaltigkeit der Objektive, denen sie zu- kommen, und es ist deshalb die Seinsnull (60) zu unterscheiden von dem Nullobjektiv der genannten Mannigfaltigkeit. 2) Vgl. „Algebra der Logik", I. Bd., S. 246 ff.