64 " Nun ist aber der Kreis" in abstracto doch ein anderer Gegenstand als etwa das Dreieck" in abstracto. Was die beiden voneinander unter- scheidet, sind die Objektive, die wir als ihre konstitutiven oder definierenden Bestimmungen bezeichnen. Also müssen diese Bestimmungen den Begriffs- gegenständen doch in irgendeiner Weise zukommen. Wir sagen: der (abstrakte) Gegenstand „Kreis" ist definiert oder determiniert durch die Objektive eine geschlossene Linie zu sein", in der Ebene zu liegen" und nur Punkte zu enthalten, die von einem Punkte gleichen Abstand haben"; er ist als Determinat dieser Objektive zu bezeichnen, aber nicht als implizites" (vgl. § 30), da er ja die Objektive nicht erfüllt, sondern, wie man vielleicht sagen könnte, als bloß explizites oder als Formdeterminat" dieser Objektive. ¹) 27 Nennt man den im Objektive A ist B oder B-sein des A an der Stelle des A auftretenden Gegenstand mit R. Ameseder) den „primären Gegenstand" oder präziser, mit Meinong³), das „primäre Material“ (im Gegensatze zum „sekundären Material" B) des Objektivs, so kann man sagen: das primäre Material in einem unbestimmten Objektiv ist bloß Determinand, das primäre Material in einem bestimmten Objektiv ist implizites Determinat, entweder des Objektivs selbst (wenn dieses Tatsache ist) oder seiner Negation. Beim Erfassen des primären Materials in seiner Determination durch das unbestimmte Objektiv denken wir das explizite (Form-)Determinat, den Begriffsgegenstand, wir gehen durch eine Determination von der Gattung (A) zur Art (4, das B ist) über. Am primären Material des bestimmten Objektivs, dem Subjekte A, er- fassen wir (richtiger- oder falscherweise) das in dem Objektive gelegene Prädikat B-sein, durch das Urteil A ist B. Es besteht demnach ein wesent- licher Unterschied zwischen primärem Material des bestimmten Objektivs, das dem Urteile entspricht, und dem des unbestimmten Objektivs, das als Annahme-Objektiv, insbesondere auch als Begriffsinhalt auftritt. Wie dem evidenten urteilsmäßigen Vorfinden einer Bestimmung an einem „Dinge die tatsächliche, dem evidenten Annehmen eines unbe- stimmten Objektivs „von" einem „Dinge die bloß bestehende Erfüllung des Objektivs durch das betreffende (gemeinte) "Ding" entspricht, so ent- spricht dem bloßen Inhalte des Gedankens etwas, das A ist" oder dem bloßen Denken" dieses Gedankens (ohne das Äktmoment des Meinens) die reine Formdetermination des abstrakten Determinanden, etwas" durch den Determinator 4-sein". Das Meinen geht gleichsam durch den abstrakten Begriffsgegenstand hindurch auf die Zielgegenstände des Begriffes, durch das Formdeterminat hindurch (ohne dieses zu betreffen) auf ein implizites Determinat des angenommenen Objektivs, auf etwas, was das Objektiv erfüllt oder erfülle.4) 27 "" 77 "7 1) Was in 40 (Anm.) als Determination erklärt worden ist, wäre demnach genauer als bloße Formdetermination oder Formaldetermination zu bezeichnen (die Erklärung gibt auch nur die formale Seite der Determination an, und zwar, da eine eigentliche Definition des gegenständlichen Tatbestandes nicht zu geben ist, in operations- technischer" Einkleidung mit Angabe des gegenständlichen Erfolges dieser ,,Operation"). 2) Beiträge zur Grundlegung der Gegenstandstheorie (Untersuchungen zur Gegen- standstheorie und Psychologie, herausgegeben von Meinong, II. Abhandlung), § 5. 3) Über die Stellung der Gegenstandstheorie im System der Wissenschaften, Leipzig 1907 (Register). Über Annahmen, 2. Aufl. (Register). 4) Daß die konstitutiven Objektive dem Begriffsgegenstande in anderem Seins- charakter zukommen als den Zielgegenständen des Begriffes, ist schon in den „Ele-