60 ich zum Fenster hinaussehe, ist ein Fall von Regen, ein Fall oder eine (reale) Implikation jenes Objektivs, das ich dann expliziterweise setze, wenn ich ausdrücklich" urteile, „es regnet" (was freilich nicht in Worten ausgesprochen oder auch nur in Worten gedacht sein muß). Daß ich dabei nicht an ein Ding denke, das Regen macht oder Regen erleidet, scheint mir ziemlich sicher. ¹) "7 17 Die Umschreibung durch das Existenzobjektiv Regen existiert" ist in dieser Form zu unbestimmt, denn es handelt sich nicht darum, daß Regen (überhaupt) existiert, sondern um den vorliegenden Fall, und auch dieser ist im Urteile „ein Fall von Regen ist (jetzt und hier) vor- handen" nur einem Äquivalente nach, aber nicht unmittelbar expliziert. Dieses Urteil setzt nämlich ein Objektiv, dem der vorliegende Fall als Ding" gegenübersteht, indes das ursprüngliche Urteil es regnet" den Wahrnehmungstatbestand unmittelbar (in expliziter Weise) wiedergibt und der Fallnatur des Wahrgenommenen allein gerecht wird, jener Fall- natur, die ja der Vorgang auch dann nicht einbüßt, die vielmehr bloß verdeckt wird, wenn man ein Objektiv setzt, dem der Fall als „Ding" gegenübersteht. § 32. Objektiv und Urteil. " 17 Das Objektiv Rotsein“ oder „a ist rot" bei genügend unbestimmtem a ist ein unbestimmtes Objektiv im Sinne der Definition 74, dagegen sind „Rotsein dieses Löschblattes" (womit ein individuell gegebenes Lösch- blatt gemeint ist), alles Eisen ist rot“, „einiges Eisen ist rot", bestimmte Objektive nach derselben Definition. Diese Beispiele zeigen, in welchem Sinne ein an sich unbestimmtes Objektiv, indem es auf einen gegebenen oder genügend vorbestimmten Fall oder Fallbereich bezogen wird, zum bestimmten Objektiv wird". Selbstverständlich ist der unmittelbare Sinn dieser Redewendung bloß fiktiv; denn Objektive kann man nicht ver- ändern. Die Wendung hat aber, richtig verstanden, doch den Wert einer abgekürzten Darstellung des gegenständlichen Tatbestandes: zu einem unbestimmten Objektiv gibt es bestimmte, die sich von ihm durch eine eigentümliche Beziehung auf Fälle (oder Dinge) unterscheiden. Bei einem tatsächlichen Objektiv ist diese Beziehung des im be- stimmten Objektiv steckenden unbestimmten Objektivs zum Fall oder zum Ding leicht anzugeben: sie besteht darin (ist äquivalent damit), daß das unbestimmte Objektiv in dem Falle oder an dem Dinge (durch das Ding) erfüllt ist. Wer etwa einen Fall oder ein Ding wahrnimmt³) und ein darin oder daran impliziertes Objektiv nun auch explizit erfaßt, etwa 1) Dennoch ist der Gedanke eines Dinges, woran der Fall stattfindet oder das die Objektive dieses Falles erfüllt, nicht ganz so fernliegend, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag: die ganze Landschaft, für die es zutrifft, daß es in ihr regnet, samt Wolken und fallenden Tropfen, erfüllt das Objektiv des Regnens. Freilich wird dieser Tatbestand, diese implizite Bestimmung an der Landschaft in dem Objektiv ,,es regnet" keineswegs expliziert", sondern nur der Fall selbst. 27 2) Jedesmal, wenn ein Ding wahrgenommen wird, wird zugleich ein konkreter Fall durch die Wahrnehmung erfaßt. Wenn ich etwas Rotes sehe, geht zugleich der Fall von Röte, der am Dinge vertatsächlicht ist, in die Wahrnehmung ein; er befindet sich aber dem Wahrnehmungsakte gegenüber in anderer Stellung als das Rote, eben in der des Falles, nicht in der des Dinges. Ein Wahrnehmungsurteil, das die Qualität Röte in der Stellung des Dinges erfaßt (,,da ist ein Rot"), ist erst sekundärer Natur. Ursprünglich bietet sich mir das Rote dar, und es verrät sich mir durch seine Röte.