59 § 31. Dinge im relativen Sinne. Nichtdingliche Wirklichkeiten. Es gibt Gegenstände, die ihrer Natur nach oder im absoluten Sinne Dinge sind, während andere bloß in der Stellung des Dinges auftreten können, ohne im absoluten Sinne Dinge zu sein. Ein Ding im absoluten und eigentlichsten Sinne ist ein Gegenstand, der jedem unbestimmten Objektiv oder dessen Negation gegenüber bloß in der Stellung des impliziten Determinates ist (also einem solchen Objektive gegenüber keine andere als die angegebene Stellung haben kann), wie zum Beispiel ein Körper. Ding" im relativen Sinne aber kann jederlei Gegenstand sein, das heißt genauer: ein beliebiger bestehender Gegenstand ist einem gewissen vollständigen Objektivkomplexe gegenüber in der Stellung des impliziten Determinates, aber wenn er nur im relativen Sinne "Ding" ist, so gibt es auch Objektive, denen gegenüber er in wesentlich anderer Stellung ist, zum Beispiel in der des Falles oder auch in der des Ob- jektivs selbst (wenn er nämlich selbst ein Objektiv ist). So ist zum Beispiel ein gegebener Fall von Röte in seiner Vollständigkeit nicht nur ,,Implikation" eines vollständigen Objektivkomplexes, sondern auch im- plizites Determinat oder Träger eines solchen Komplexes. Freilich ist der Objektivkomplex, den der Fall erfüllt, zu dem er also in der Stellung des Dinges ist, ein anderer als der im Falle erfüllte, zu dem der Fall eben in der Stellung des Falles ist. Der Fall von Röte impliziert zum Beispiel das Rotsein, zu diesem Objektiv ist er in der Stellung des Falles und nicht in der des Dinges, denn er ist nicht selbst rot. Aber zu dem Objektiv, ein Fall von Röte zu sein, Rotsein zu implizieren, steht der Fall der Röte in der Stellung des Dinges, dieses Objektiv ist an ihm erfüllt. Für die Logik kommt wesentlich nur in Betracht, ob ein Gegen- stand in der Stellung des Dinges auftritt, und weniger, ob er es auch im absoluten Sinne ist. Die Zielgegenstände einer Untersuchung, die von den gewonnenen Urteilen getroffen werden, sind für diese Unter- suchung Dinge" (im relativen Sinne). Es hängt also, soweit nicht eigentliche Dinge in Betracht kommen, von uns ab, ob wir einen. Gegenstand als Ding auffassen oder in anderer Funktion. Damit ist aber freilich nicht gesagt, daß es von unserer Willkür abhängt, die Gegenstände zu Dingen zu machen". Was uns, einigermaßen wenigstens, freisteht, ist, ob wir gerade Objektive setzen (oder impliziterweise setzen), denen gegenüber ein Gegenstand in der Stellung des Dinges ist, oder andere, denen gegenüber er in anderer Stellung ist. n Die Unterscheidung von Ding und Fall gestattet uns einen genaueren Einblick in eine Angelegenheit, die seit langem für die Logik sowohl namentlich für die Kategorienlehre und die Lehre vom Urteil - als auch für die Sprachpsychologie ein vielbehandeltes Problem bildet. Est ist die Frage, was wir eigentlich meinen und erfassen, wenn wir einen der sogenannten subjektlosen Sätze denken oder aussagen, wie wie „es regnet", "es donnert", es ist heiß", es wird Herbst" u. s. w. So viel ist sogleich zu erkennen, daß die Vorgänge oder Zustände des Regens, des Donnerns, der Hitze, des Herbsteintrittes den Objektiven, die in diesen Urteilen (oder Annahmen) gesetzt sind, nicht in der Stellung des im- pliziten Determinates oder des Dinges" gegenüberstehen, sondern in der Stellung des Falles. Was ich zum Beispiel jetzt wahrnehme, wenn 17 --