57 mindesten Bestand. Außerdem setzt die Definition fest, daß ein be- stehendes Objektiv §, sofern es den Fall impliziert, mit ihm äquivalent ist, also auch in dem Falle impliziert ist. Es gibt also keinen wider- spruchsfreien Objektivinbegriff, der neben den in einem gegebenen Falle implizierten Objektiven noch weitere Objektive implizierte: der in dem Falle eingeschlossene Objektivinbegriff verträgt keine Hinzufügung („Ad- dition") von Objektiven, die nicht schon in ihm eingeschlossen wären, er ist in diesem Sinne ein größter bestehender Objektivinbegriff oder (da keine widerspruchsfreie Vervollständigung möglich ist) ein voll- ständiger Objektivkomplex.¹) Eine andere Seite dieses Tatbestandes ist schon in 73 hervorgehoben worden: jedes mit dem Falle verträgliche Objektiv ist in ihm impliziert, oder jedes Objektiv, das im Falle nicht impliziert ist, ist mit ihm unverträglich. Als konstitutive Merkmale des Fallbegriffes kann man also kurz Widerspruchslosigkeit und Vollständig- keit anführen.") Jedes Objektiv, das in einem Falle impliziert ist, nennen wir „in diesem Falle erfüllt". Ist das Objektiv a im Falle impliziert, also in ihm auch erfüllt, so heißt ein Fall von a". Ist ein ẞ in a impliziert, so ist auch in jedem Falle von a impliziert, und es ist jeder Fall von a auch ein Fall von 8. n n Ein Beispiel eines Falles bietet uns das (vollständige) Sosein, die Beschaffenheit eines gegebenen, konkreten Dinges. So ist die Beschaffen- heit des vor mir liegenden Löschblattes ein Fall von Rotsein oder Röte, zugleich ein Fall von Schwersein (und zwar ein ganz bestimmter"), von Ausgedehnt- und Gestaltetsein u. s. w., seine Beziehung zum daneben- liegenden Schreibpapier unter anderem ein Fall von Verschiedensein oder Verschiedenheit u. s. w. Ein Beispiel verwandter, aber nicht ganz derselben Art gibt die Bewegung eines Steines, den ich aus der Höhe loslasse: wir nennen das Bewegtsein des Steines einen Fall von Bewegt- sein. Als noch deutlicher verschieden von dem Sosein eines Dinges ver- spüren wir Beispiele wie diese: was vor meinen Fenstern jetzt vorgeht, ist ein Fall von Regen (oder Regnen), bei einem Gewitter ereignen sich Fälle von Donnern (des Donnerns) u. s. w. n Die Stellung des Dinges zum Objektiv und damit zum Fall läßt sich kaum irgendwie definieren. Es muß auch hier wieder genügen, dar- auf hinzuweisen, was nur unmittelbar erfaßt werden kann. Dazu eignet sich die Wendung: Objektive sind erfüllt oder eventuell vertatsächlicht in Fällen und an Dingen oder durch Dinge. Ein individuelles Ding erfüllt" (oder „vertatsächlicht“ auch) alle Objektive eines voll- ständigen Objektivkomplexes. Die Objektive dieses Inbegriffes kommen dem Dinge zu, gelten von ihm, während sie dem Falle nicht zukommen, nicht von, sondern in dem Falle gelten. Zum Beispiel: mein Löschblatt ist rot, ihm kommt das Rotsein zu, nicht dem Falle von Rotsein, der an ihm auftritt, denn man kann nicht sagen, ein Fall von Rotsein sei selbst rot; oder: der Stein bewegt sich, indem er fällt, gegen die Erde, 1) Begriff und Terminus vollständiger Objektivkomplex" auch in den „Ele- menten der Gegenstandstheorie". Siehe oben, Vorwort. 2) Aus ihnen ergibt sich auch die Einzigkeit des Falles, der einem vollständigen Objektivkomplexe entspricht. Denn gäbe es zwei Fäile und, die einen Objektiv- komplex erfüllen, so ließe dieser unbestimmt, ob oder vorliege, wäre also nicht vollständig.