45 109. (Satz.) Sind a, b die Geltungsbereiche der Objektive a, B (nach ihrer Größe aufgefaßt), so ist (wenn aẞ ist) die Möglichkeit (a, B) gleich der Größenähnlichkeit, also dem Größenverhältnisse von a zu b: b c' a b' - w (a, f) = w (a, b) (a < b) Beweis. Daß zunächst eine Funktion ƒ (a, b) der Gebietsgrößen a, b besteht, die die Größe von @ (a, 8) angibt, geht aus dem eindeutigen Zusammenhange der Objektive a, ẞ mit ihren Geltungsbereichen hervor. ¹) Nach 105 und 106 ist nun ƒ (a): ƒ (b) = f (a, b), wenn a, und be die in Einheiten c gemessenen Größen der Bereiche von a, und ẞ., bezeichnen, gemäß dem Umstande, daß durch die Voraussetzung y = 0 eben c = i, also die Größe c als Einheit angenommen worden ist. Demnach ist a gleichbedeutend mit 2, be mit Man hat also auch a ƒ (ac, 1) : ƒ (bo, 1) = ƒ (a, b) = ƒ (ur, 1) = ƒ (%, 1). f Da der Zeiger c in dem zuerst angeschriebenen Verhältnisse offenbar belanglos ist (denn er entfällt bei der Umformung), kann man, wenn ƒ (x) für ƒ (x, 1) gesetzt wird, auch schreiben: f (a) =ƒ (%). f(b) Daraus folgt ƒ (a) = aª und mit Rücksicht auf ƒ (a,b) = ƒ (“) weiter ƒ (a, b) = (†)*, f wo eine vorläufig unbestimmte Konstante bedeutet. Da nun nach 108 für zwei Bereiche a,, a,, die einander ausschließen und zu ergänzen, auch ƒ (a,, b) +ƒ (a, b) = ƒ (b,b) = 1 gilt, so muß offenbar = 1, also (a