34 81. (Definition.) Gilt a (<) b, b (←) a für zwei individuelle Mengen a, b, so gilt a a). Bemerkung. Die Definition der Summe a+b ergibt sich nun von selbst. Offenbar gilt allgemein a+b> a, a + b > b. Insbesondere können nun die Anzahlen definiert werden, zum Bei- spiel 2 oder 1+1 als Menge, die gleich 1′1″ ist, u. s. w. (Die „reine Zahl" 2 ist der abstrakte Vertreter aller Mengen von dem Vielheitsgrade, der 11" kennzeichnet.) Auch die Beziehungen 1 <2 <3 <... sind schon im Vorhergehenden erklärt und begründet. 85. (Definition und Grundsatz.) Bedeutet a; einen (individuellen) Fall von a, B; einen Fall von ẞ, so ist a; ß; durch die gewöhnliche Summendefinition (10) erklärt. Es gilt jedoch der Grundsatz: Werden zwei Objektivfälle addiert, so ist kein Folgefall des einen im andern Summanden (als Fall) schon eingeschlossen. (Durch die Addition von a; und ; wird also niemals derselbe individuelle Fall zweimal gesetzt.) 1) Hierin, also in J₁, liegt die Möglichkeit der Geltung des Grundsatzes 84 begründet, das heißt, gilt J, nicht, so kann auch 84 nicht gelten, sondern man hat eine Addition, für die das Absorptionsgesetz besteht. In der Geltung der Absorption findet schon Boole den wesentlichen Unter- schied der logischen Operationen gegenüber den arithmetischen. G. F. Lipps (Mythen- bildung und Erkenntnis, Leipzig und Berlin 1907, S. 126) sieht ihn in der „Iterierbar- keit der Bestimmungen", die der Mathematik zugrunde liegen". (Auch er geht übrigens bei seiner Entwicklung der Grundlagen der Arithmetik von der Grund- beziehung des Folgens aus.) W. Frankl macht mich darauf aufmerksam, daß schon Platon den in Rede stehenden Unterschied in seiner Weise vermerkt hat. Vgl. Frankl, Inhalt und Umfang von Begriffen, Archiv für systematische Philosophie, 17. Bd. (1911), S. 447, Anm. 圃 ​