29 Das Individuum i fällt also entweder (ganz) unter die Klasse ā oder (ganz) unter die Klasse a (was von einer Klasse i selbstverständ- lich nicht zu behaupten wäre); im zweiten Falle ist das Objektiv a durch erfüllt, im ersten à. し ​Zusatz. Das reziproke Gegenstück des Grundsatzes J, kennzeichnet das, was man unter einem Fall versteht. Bedeutet einen individuellen Fall oder Einzelfall, ein Objektiv, so gelten die Beziehungen ɩ ‡ ‡ – 1, (§ I) (§ > 1) > (§ (ૐ = i). - Daraus folgt, wie schon (in der reziproken Form) gezeigt worden ist, daß ein gegebener Fall ein gegebenes Objektiv a entweder als Folge einschließt, notwendig mit sich führt, oder es ausschließt, dann aber schließt er á ein. Der Fall ist also hinsichtlich jedes Objektivs oder vollständig bestimmt, eigentlich bestimmend; denn er läßt es keinem Objektiv gegenüber unbestimmt, ob es in dem Falle" erfüllt sei oder nicht. Ein Ding ist immer durch einen Fall (vollständig) bestimmt. 74. (Definition.) Ist entweder a Ŏ oder a = I, das heißt, hat entweder a eine solche Bedeutung, daß es unbedingt gilt, allgemein erfüllt ist, Tatsache oder wahr ist, oder hat es solche Bedeutung, daß es durch nichts erfüllt, unbedingt ungültig oder falsch ist, so heiße das Objektiv a „bestimmt", sonst unbestimmt". 79 Folgesätze. 1. Ist a ein bestimmtes Objektiv, so gilt außer [a] [a] = [0] (welches immer erfüllt ist, vgl. 63), auch noch [a] + [ă] = [I], wobei I ein widersprechendes Objektiv bedeutet, [1] also schlechthin alle Objektive umfaßt. Denn ist a= Õ, so ist a widersprechend, also äquivalent I bei der dargelegten Bedeutung dieses Zeichens, u. s. w. 2. Daher ist für ein bestimmtes Objektiv a die Klasse der Folgen von à äquivalent der Klasse der Nichtfolgen von a, [ā] = [a]. Zusätze. 1. Bestimmte Objektive sind zum Beispiel die durch gewisse Urteile gesetzten; sie sind, genau verstanden (vgl. 103), entweder unbedingt gültig, Tatsachen, oder unbedingt falsch. Von der ersten Art ist das Objektiv a + a2a bei festgelegter, arithmetischer Bedeutung aller Zeichen, von der zweiten aa 3a in demselben Falle. = 2. Unbestimmte Objektive können durch Annahmen erfaßt werden, wie zum Beispiel x sei eine durch 3 teilbare Zahl" oder x + y = 5“, wo x und y unbestimmt, veränderlich" sind, oder auch die Objektive n n "1 Rotsein“, „Abhängigkeit" u. s. w. Für ein solches unbestimmtes a, wie etwa Teilbarsein durch 3", ist [a] + [ā][I], also ist hier [a] = [a]. Denn ist a unbestimmt, so ist jeder Grund von a (im Beispiel etwa „Teilbarkeit durch 6") ausgenommen a selbst, eine Nichtfolge von a und zugleich auch Nichtfolge von à (der Unteilbarkeit durch 3). Wäre näm- lich ein Grund von a Folge von a, so folgte (nach T) auch a aus ā, es wäre also a widersprechend, daher a unbedingt gültig, also bestimmt. Es gibt demnach Objektive, die weder aus dem (unbestimmten) a, noch aus à folgen.