28 1 einen", zu erfassen). In jedem partikulären Urteil einige a sind b" meinen wir mittels des Subjektsbegriffes a nur gewisse, nicht näher be- stimmte Dinge der Art a, schränken also — ohne eine Determina- tion des Begriffes¹) - unser Meinen, das wir an ihn knüpfen, auf einen (unbestimmten) Teilbereich seines Umfanges ein. - n 73. (Grundsätze J.) 1. Ist unter J „ein" oder „irgendein Ding" oder ein Individuum" mit dem definierenden Objektiv a, also von der Art a gemeint oder sind „einige Dinge derselben Art a gemeint, so gilt nicht allgemein J← Jª. (Negativer) Grundsatz der unbestimmten Individualität oder der Partikularität, J. Ja in der angegebenen Bedeutung darf also nicht wie eine Klasse behandelt werden, da es den Grundsatz der Einschließung nicht erfüllt. 2) 2. Es bedeute i ein Ding (Individuum) des eben betrachteten Be- reiches, und zwar nicht nur irgendein Ding" (wie in J₁) sondern ein ganz bestimmtes, individuell gegebenes (also, soweit es auf das Erfassen ankommt, nicht bloß abstrakt, als Ding des Bereiches i", sondern in seiner Individualität erfaßt); x bedeute eine Klasse. Dann gilt: J der (positive) Grundsatz der Individualität.³) Folgesatz. Jedes Einzelding (Individuum) ist vollständig (oder in jeder Hinsicht) bestimmt. Das heißt, durch ein Einzelding, also im ein- zelnen (individuellen) Falle, ist ein beliebiges, auf das Ding bezogenes Objektiv a entweder erfüllt, oder es ist seine Negation à erfüllt; das Ding fällt entweder (ganz) in die Klasse a oder es fällt (ganz) unter ā. Denn es ist für eine beliebig, aber bestimmt anzugebende Klasse a, das Objektiv a iŎ entweder Tatsache oder nicht Tatsache, es besteht also (32) i= (i=0) und (x = 0) ← (x ← i) ✈ (x = i), + (a i = 0) X (a i = 0) = 0. Gilt a i= Ó, so ist ia. Gilt es aber nicht, so ergibt der eben angeführte Grundsatz (J) die Beziehung (a i Ů) + (a i ← i) > (a i = i) und daher, nach 22, i ←a. ¹) Die Begründung für diesen Zusatz liegt in den Tatsachen, die in 73, Anm. 1, berührt werden. 2) „Einige a sind b“ dürfte zum Beispiel nicht als Einordnung Jab einer Klasse Ja unter b angesehen werden. Denn sonst müßte, wenn zugleich einige a c sind, aus Jab und Jac nach 22 Jabe folgen, was offenbar nicht der Fall ist. Die sym- bolische Logik drückt, daß einige a b sind, durch ab aus, oder man verbindet, wie Chr. Ladd-Franklin tut, a und b durch ein eigenes Zeichen der partikulären Einordnung. Auch in der gewöhnlichen Logik wird die Partikularität bekanntlich in die „Kopula“ verlegt und a, nicht „einige a“, als Subjektsbegriff des partikulären Urteils angesehen. In dem oben angeführten Grundsatze bezeichnen wir aber mit Ja nicht irgendeine Klasse, sondern das Ding, das durch den Gedanken des Ja ge- meint ist, beziehungsweise die Dinge, auf die zum Beispiel unser partikuläres Ur- teil einige a sind b" abzielt. 3) Der Grundsatz stimmt mit der Schröderschen Definition des Individuums (vgl. Algebra der Logik, 2. Bd., S. 320 ff.) und mit der von Peirce angegebenen a. a. O. S. 326) wesentlich überein. Vergleiche auch Schröder-Müller, Abriß der Algebra der Logik, II. Teil, S. 141. 1 1