12 Verknüpfungsakt nicht gesetzt werden, sondern ihm nur als erfaßte gegenüberstehen. Der Objektivverknüpfung durch X in a Xẞ ist formal analog die Klassenverknüpfung durch. in a. b. Auf Objektive, als Klassen ihrer Fälle aufgefaßt, läßt sich auch die Klassenmultiplikation anwenden. Während wir aber durch a Xẞ setzen, daß a oder ẞ gilt, bezeichnen wir durch a. ß oder aß die Klasse aller jener Fälle von a, die zugleich Fälle von ẞ sind, also die Klasse der Fälle, wo a und ẞ (a ẞ) gilt. So zum Beispiel, wenn wir die Gesamtheit dieser Fälle erfassen, um über sie zu urteilen. Es ist also wieder die Objektivmultiplikation aX ß eine Setzungsverknüpfung, die Klassenmultiplikation a.b eine Erfassungs- verknüpfung. Der Operation aß entspricht reziprok, das heißt, ist äqui- valent als Operation an Klassen die Verknüpfung a. b. Der Operation aXB entspricht reziprok die Operation a+b. § 9. Die Grenzterme. 27. (Definition.) Ŏ ist dadurch definiert, daß β 0 ૐ für jedes beliebige Objektiv § gilt. Ŏ ist also ein Objektiv, das in jedem Objektiv als Folge ein- geschlossen ist, das also in allen Fällen erfüllt ist.¹) Folgesatz. Alle O-Objektive (Nullobjektive") sind äquivalent. Ist nämlich ein Objektiv a für jedes beliebige Objektiv §, so ist § auch aŌ. Da aber, nach der Definition, auch a ist, so ist dann Ɑ= Ŏ. Dasselbe gilt für ein ẞ, sofern ẞ§ für alle § zutrifft; also Ō. Daher ist dann auch a= 8. = "7 " Anmerkung. Nullobjektive sind zum Beispiel A-Sein oder Nicht-A-Sein", das heißt, „daß etwas A ist oder nicht A ist“, aber auch daß 112 ist", denn sie sind in allen Fällen oder ,unter allen Umständen" erfüllt, also unter Voraussetzung beliebiger Objektive §. Ein solches Objektiv ist „Folge" eines § nicht in dem Sinne allerdings, daß wir es etwa aus § erschlössen, aber doch im Sinne der Definition des Folgens, die hier maßgebend ist: (immer) wenn § ist, ist auch jedes der genannten Objektive. (Daß es nur, wenn § ist, gelten sollte, verlangt ja die Definition der Folgebeziehung nicht.) Folgesatz. Da a immer besteht, folgt (nach 13 und 17) a ƒ Õ = a, ах Õ Õ. = 28. (Definition.) I ist dadurch definiert, daß I> § "" für jedes beliebige Objektiv § gilt. 1) Hinsichtlich der nicht ganz beliebig weiten Bedeutung von „jedes“ und „alle“ sei vorläufig auf Schröder, Algebra der Logik, 1. Bd., S. 245 ff., verwiesen. "Ver- gleiche übrigens § 37 f. dieser Arbeit.