3 n Zu 2. Wer annimmt, a sei eine Primzahl, kann nun auch über dieses Objektiv (a) Urteile fällen, er hat es also zugleich erfaßt. Urteilt er nun zum Beispiel, daß a prim ist (a), hat zur Folge, daß a zu jeder andern Zahl b, die kein Vielfaches von a ist, teilerfremd ist", so trifft dieses Urteil jeden einzelnen Fall von Primsein einer Zahl a; es ist also auch jeder solche Fall durch das Erfassen von a implicite miterfaßt. Wer a (im weiteren Sinne des Wortes) erfaßt, erfaßt implicite jeden Fall von a, heißt: Wer ein Objektiv a erfaßt, verhält sich, sofern er sich richtig ver- hält, jedem Falle von a gegenüber intellektuell so, als hätte er ihn selbst erfaßt. Jeder Gedanke, der das Objektiv a trifft, trifft jeden Fall von a. Hat man zum Beispiel über das Sein (a) überhaupt geurteilt, daß es mit Nichtsein (desselben Gegenstandes) unverträglich ist, so kann man folgerichtig von einem besonderen Falle des Seins nicht das Gegenteil behaupten.¹) Zu 3. Wer annimmt, a sei eine Primzahl, hat damit implicite den Begriffsgegenstand“ „a, das eine Primzahl ist," oder „Primzahl a“ auf- gefaßt. Er ist auf Grund dieses Aktes imstande, zum Beispiel Urteile zu fällen, die jede Primzahl treffen, das heißt jeden Gegenstand, der das gesetzte oder vorausgesetzte Objektiv a erfüllt. Ein Urteil na, das eine Primzahl ist (A), ist so und so beschaffen" trifft jedes Objekt von der Art A, in ihm ist jede einzelne Primzahl implicite gemeint. Wer das Objektiv a erfaßt, verhält sich, sofern er sich richtig ver- hält, gegen einen Gegenstand, der a erfüllt, das heißt, woran ein Fall von a besteht, so, als hätte er diesen Gegenstand selbst als ein Objekt A erfaßt. Urteilen wir zum Beispiel eine Zahl, die prim ist, ist u. s. w. so werden wir, wenn die Zahl 5 uns als Primzahl entgegengestellt wird, sie folgerichtig nicht in gegensätzlicher Weise beurteilen können. 66 29 § 4. Inhalt und Umfang von Begriffen.) Jeder Gegenstand, an dem ein Fall des vorausgesetzten Objektivs a besteht, oder kurz, „der a erfüllt“, fällt unter den Begriff A, ist ein Gegenstand (der Art) A, ein „Geltungspunkt“) von a. Die Gesamtheit der (bestehenden) Gegenstände A bildet die Klasse (der) A. Sie ist zugleich der Geltungsbereich, kurz, „Bereich" des Objektivs a. - 1) Der Gedanke einiges Sein ist Existenz von Körpern" trifft nicht (eigentlich) das Objektiv Sein, sondern das Erfassen ist hier von vornherein auf einige Fälle des Objektivs eingeschränkt. Das Sein selbst ist dadurch nur uneigentlich getroffen, und so ist auch ein beliebiger Fall von Sein durch diesen Gedanken nur uneigentlich oder ungenauerweise getroffen: von ihm gilt, daß er möglicherweise ein Existieren eines Körpers ist möglich zwar, sofern der Fall eben ein (Fall von) Sein ist, das heißt, soweit es auf das Sein (und nicht auf andere, besondere Umstände des Falles) ankommt. Vgl. § 17. Eine genaue Bestimmung dessen, was unter einem „Fall" verstanden ist, kann erst später, durch die hier zu entwickelnde Theorie, beigebracht werden. Siehe 73 (Zusatz) und § 30, der Beispiele enthält. Einstweilen mag der Begriff als Grundbegriff hingenommen werden. - " 2) Wesentlich Übereinstimmendes über den Sinn von „Inhalt“ und „Umfang" bei W. Frankl, Inhalt und Umfang von Begriffen. Archiv für systematische Philo- sophie, Bd. 17 (1911), S. 435 ff. 3) Vgl. E. Schröder, Abriß der Algebra der Logik, bearbeitet von E. Müller, II. Teil, Leipzig und Berlin 1910 (§ 81). 1*