54 an angewandte unvollständige Bestimmungen gebunden erscheint. Doch davon ist erst später zu handeln. 3. Motivation durch Urteil. Wollen kann nicht nur durch Wollen motiviert sein, sondern auch durch Urteil: ich will B, „weil A ist", wo A ein Seinsollen oder auch ein rein „sachlicher" Tatbestand ist. 19 Die Begründungen, die wir gewöhnlich für unser Tun angeben, pflegen allerdings recht mangelhaft zu sein. Ich will ausgehen, weil es so schön ist"; ich schenke jemandem ein Kleidungsstück, weil er arm ist“, einem anderen ein Buch, weil sein Geburtstag ist“, lauter sehr ergänzungsbedürftige Angaben. Immer sind noch die besonderen Umstände des Falles mitbeteiligt, innere und äußere, und es wird oft sehr schwer sein, unter ihnen die herauszufinden, die zusammen mit dem angegebenen Teilgrund die volle Begründung des Wollens ergeben. Es mag sogar fraglich erscheinen, ob eine solche Begründung — abgesehen von den Schwierigkeiten, die in unserem begrenzten Er- kenntnisvermögen liegen überhaupt, der Sache nach, immer oder auch nur irgend einmal möglich ist. Es gibt wohl eine Art dunklen Wollens, einfach aus der gegebenen Wirklichkeit heraus auf den nächsten Fall gerichtet, einen Daseinswillen, der in völliger Be- stimmungslosigkeit auf das Dasein meines individuellen, aber auch nicht in Soseinsbestimmungen erfaßten Ich, vielleicht einfach auf Wirklichkeit gerichtet ist. Aber das wird, obgleich es wohl in jedem Wollen eingeschlossen und der Untergrund ist, auf dem jedes Wollen ruht, kaum als ein selbständiger Willensakt auftreten und mag hier füglich außer Betracht bleiben. - Das eigentliche Wollen ist auf das Zutreffen einer Bestimmung gerichtet und dafür, daß gerade das Zutreffen der Bestimmung B (x) im vorliegenden Falle gewollt ist, im Sinne des Wollenden sein soll, sind die Gründe im tatsächlichen oder vermeintlichen — Zutreffen eines Inbegriffes A (x) von Bestimmungen im Augenblicke des Wollens gelegen. Das Wollen ist also, unbeschadet der Mitwirkung anderer Motive, immer urteilsmotiviert. Die maßgebenden Bestimmungen mögen schwer in zureichender Vollständigkeit auffindbar und noch schwerer klar anzugeben sein, doch führt uns einige Überlegung immerhin oft genug dazu, daß wir den Sachverhalt klar erfassen, , aus dem heraus wir wollen oder gewollt haben. Dann sagen wir ,weil in diesem Falle (x1) die Bestimmung A(x) zutrifft, soll B (x) zu- treffen, oder weil A (x1) ist, soll B (x1) sein und dieses weil ist nun Ausdruck einer angewandten Bestimmungsimplikation: die An- wendung einer Forderungsbeziehung zwischen Bestimmungen, der -