52 2. Ein Anwendungsprinzip. Wollen. Die Implikation wenn A, so B" ergibt zusammen mit dem Sachverhalt „A ist Tatsache" den Sachverhalt „B ist Tatsache“. Dieser Tatbestand, der einfach im Begriff der Implikation ein- geschlossen liegt, ist jedoch von größter Bedeutung für das Denken; nicht sofern es ihn erfaßt, sondern sofern es ihn, a n wendet. Die Anwendung geschieht im Schlusse, der die Form hat: wenn A, so ist B; A ist (tatsächlich); also ist B (tatsächlich). Allem Deduzieren liegt das Anwendungsprinzip der Implikation zugrunde: Was von einer Tatsache impliziert ist, (ist Tatsache und) kann richtiger- weise behauptet werden. Ihm steht als Anwendungsprinzip der Forderungsbeziehung zur Seite: Was von einem Sein- sollenden gefordert ist, (soll sein und) kann richtigerweise gewollt werden vgl. § 6, 17. Es ist das Prinzip der Motivation, dem man nicht gerecht wird, indem man es denkt, sondern indem man ihm gemäß will, es wollend anwendet. "9 Das Prinzip enthält nicht eine notwendige Bedingung der Rich- tigkeit, sondern nur eine hinreichende. Deshalb kann es auch nicht als Gebot ausgesprochen werden, sondern nur als Erlaubnis. Es be- steht keine eigentliche Forderung, die Implikate einer Tatsache zu behaupten, die Postulate eines Seinsollenden zu wollen das ge- schieht, impliziterweise, von selbst", ist ohnehin tatsächlich und daher nur uneigentlich gefordert. Notwendige Bedingung der Rich- tigkeit - aber nicht hinreichende und daher geboten ist nur, daß ein Implikat einer Tatsache nicht verneint, einem Postulate eines Seinsollenden nicht entgegen gewollt werde, und das ist im Gebot der Folgerichtigkeit (§ 10, 1) schon ausgesprochen. Nur wenn zu einem Mitbehaupteten oder Mitgewollten Stellung genommen wird, dann soll es im Sinne des Behauptens oder des Wollens (mindestens des Einwilligens) geschehen. Gelegenheit, ein Mitgewolltes zu wollen, ergibt sich gegenüber einem Gegenstande, der die Rolle des Mittels spielt. Ich will z. B. einen Eisendraht glühend machen und bediene mich dazu des Mittels, daß ich einen elektrischen Strom hindurchschicke. Dann war dieses Mittel als Ursache gewollt, deren Wirkung das als Zweck gewollte Ereignis ist. Der gegebene Fall von Durchleiten eines Stromes durch den Draht ist Ursache des gegebenen Falles von Erwärmung des Drahtes; Ursache und Wirkung sind wirkliche Ereignisse, vollständig bestimmte Fälle. Zwischen diesen in ihrer Vollständigkeit und Tat- sächlichkeit besteht nun freilich umkehrbare (materiale) Implikation; sie ist es offenbar nicht, die wir meinen, wenn wir eine Kausal- beziehung behaupten. Indem wir dieses tun, fassen wir die beiden Fälle nur in unvollständiger Bestimmtheit auf: als Fälle gewisser (unvollständiger) Bestimmungen M(x), N (x). M(x) kann etwa lauten 99 - Motivation durch --