31 und da die erste Voraussetzung, als erfüllt, wieder wegfallen darf, 17. (UfA) ǝ !A; ein Postulat des unbedingt Geforderten ist unbedingt gefordert; was durch ein Sein sollendes und solches gibt es gefordert ist, soll sein. Man merkt, worin dieser Satz über den Inhalt des verwandten Satzes 9 hinausgeht. Ist A durch U gefordert, und nur in diesem Falle, kann man sagen, „es soll etwas sein, wodurch A gefordert ist", „es soll so sein, daß A sein soll", oder ,, es ist gefordert, daß die Forderung ! A bestehe". Da unter diesen Voraussetzungen, nach 17., A sein soll, ergibt sich: Eine Forderung, die bestehen soll, be- steht, was gefordert sein soll, ist gefordert; !! A ǝ ! A. 18. Und da, wie sich aus 22. ergeben wird, aber auch sonst ein- leuchtet, eine Forderung, die besteht, auch bestehen soll, sei hier vorweggenommen die Aquivalenz !!AIA. 19. Aus (U ƒ A) (A ƒ U) = (A ∞ U ) folgt, da die zweite Voraussetzung immer erfüllt ist, o 20. (U ƒ A) = (AU), entsprechend (V ǝ A) = (A = V). Was durch Seinsollendes gefordert ist, ist ihm forderungsmäßig äquivalent, d. h. nach 11., es soll ihm äquivalent sein analog wie das, was durch Tatsächliches impliziert ist, ihm äquivalent ist. Wenn nun ein Sachverhalt A sein soll, und nur in diesem Falle, ist A durch jeden Sachverhalt und insbesondere durch U gefordert, und die Voraussetzung die linke Seite von 20. trifft zu. So hat man ――― ―――― ――― = 21. !A (AU). Alle unbedingt geforderten Sachverhalte sind forderungsmäßig äquivalent. Zwischen dem Seinsollenden, U, und dem Tatsächlichen, V, be- stehen charakteristische Beziehungen der Implikation und des Forderns. Schon in 7. haben wir festgestellt, daß wenn irgend ein Sachverhalt A sein soll, dann die Tatsachen sein sollen. Hier schließen wir nun aus dem Satze !U. (UV) o! V, da nach IV die erste, nach § 1, 2 die zweite Voraussetzung jedesfalls erfüllt ist, 22. ! V Die Tatsachen sind unbedingt gefordert; ein Sachverhalt, der tatsächlich besteht, soll bestehen.