28 und die weitere Tatsache, daß das Fordern sich auch auf die Im- plikate des Geforderten überträgt, wie I feststellt, legt die Frage nahe, ob sich das Fordern auch auf das, was vom Geforderten ge- fordert ist, auf die Postulate des Geforderten könnte man sagen, übertrage, d. h. ob die Forderungsbeziehung auch transitiv sei, ob (A ƒ B) (B f C) ɔ (A ƒ C) auch gelte. Nach III ist (Af B) (Bf C)! (A o B).! (B ǝ C). Nun ist die Annahme, es gelte (schlechthin oder unbedingt, d. h. unter jeder Voraussetzung) !P, wie rein logisch einzusehen ist vgl. § 1, 2 äquivalent der Annahme, P sei durch jeden beliebigen Sachverhalt M gefordert, also 5. M M !P = (MƒP) (M ǝ ! P). Daher ist, mit Rücksicht auf I, weiter !P.(PQ) (M 1 P). (P ɔ Q) M ǝ (MfQ) M ǝ !Q, also 6. !P.(PQ)! Q. Setzt man hier V für Q ein, so ergibt sich ! P (P ɔ V) ɔ ! V, und, da Pɔ V erfüllt ist, weiter 7. daher = (A f B) (BC) = = d. h. wenn irgend etwas (unbedingt) gefordert ist, so sind die Tatsachen gefordert eine Ergänzung zu 1. Mit Anwendung auf unsere Voraussetzungen hat man also = = ---- !PO!V, !(A 5 B).! (B o C), wie oben, ɔ [M f (A ɔ B)] [M f (B o C)] nach 5., M M [M f (A ɔ B) (B ɔ C)] nach II1, M = ![(A ɔ B) (B ɔ C)] nach 5., ɔ !(A ɔ C) nach (1) und 6.; (A ƒ B) (B ƒ C) ɔ ! (A ɔ C) oder nach III, 8. (A ƒ B). (B ƒ C) ɔ (A ƒ C). Ist also durch A ein B gefordert, so sind nicht nur wie I feststellt sämtliche Implikate, sondern auch sämtliche Postulate von B durch A gefordert; ist durch A gefordert, daß ein B zutreffe, das seinerseits C fordert, so ist durch A auch C gefordert. ――