10 sächlich, so ist weder A, ohne daß B ist, noch ist B, ohne daß A ist, weil einerseits B ist und andererseits A auch ist. Sind beide untatsächlich, so gilt wieder dasselbe, aber diesmal, weil einerseits A nicht ist und andererseits B nicht ist. Diese zwei Sätze rechtfertigen es nachträglich, daß wir mit V„die Tatsachen“, „das Tatsächliche“ oder „die Tatsache“ schlechthin bezeichnet haben und mit ▲ „die Untatsachen“, „das Untatsächliche“ oder die Untatsache schlechthin. » Endlich führen wir noch den Begriff des Negates eines Sach- verhaltes ein. Ist A ein Sachverhalt, so ist „A" offenbar äquivalent mit,A besteht“ - etwa dies ist rot äquivalent mit „daß dies rot ist, besteht“, denn wenn das erste, so ist auch das zweite und umgekehrt. Ist A ein Sachverhalt, so ist auch A besteht nicht (ist nicht, trifft nicht zu)“ ein Sachverhalt; und dieser heißt das Negat des Sachverhaltes A und werde bezeichnet mit non-A oder A'. Nun können wir die zuvor eingeführte Umschreibung der Implikation Aǝ B mittels der vorgeführten Begriffe und Zeichen sehr einfach und kurz ausdrücken. Wir sagten: „A impliziert B“ heißt soviel wie „daß A ist und B nicht ist, das ist nicht; das läßt sich nun so anschreiben: (A ɔ B) = (A. B')'. 3. Das Sollen und das Fordern. Das eigenartig Wesentliche am Wollen, das durch keinen Ver- such einer analysierenden Zurückführung dieses Erlebnisses auf andersartige Elemente ergriffen oder aus der Welt geschafft wird, das Moment, das die Eigenart dieses Stellungnehmens zu einem Gegenstande bestimmt, entzieht sich jeder direkten Beschreibung. Man kann nur jeden, der es kennen will, auf sein eigenes Erleben verweisen mit der Warnung allenfalls, er möchte nicht allerlei Begleiterscheinungen für das Wesen nehmen, das allein in dem unanalysierten und unanalysierbaren Moment der Strebung liegt. Über diesen Hinweis aufs Gegebene gibt es nur noch die Möglichkeit indirekter Kennzeichnung. Eine solche bietet sich in der Angabe, daß dieses Moment dem Erlebnis einen Sinn gibt, den Sinn, ein Sachverhalt solle bestehen, eine Bestimmung solle im gegebenen Falle oder in gewissen Fällen vertatsächlicht sein. Das Wollen, das sich auf den Sachverhalt A richtet, drückt sich in dem Satze aus: A soll sein (Tatsache sein). - Dieses Sollen, genauer Sein sollen eines Sachverhaltes, ent- spricht dem Wollen als ein gegenständliches Gegenstück: es wird dem Gegenstande, nämlich dem Sachverhalte, zugeschrieben, auf den das Wollen sich richtet. Nun könnte man sagen: daß A sein soll, heißt nichts anderes, als daß A von irgend jemand gewollt ist -