3 richtet: wir wollen, daß etwas sei, nicht sei, so sei oder nicht so sei. So kann man es wenigstens ausdrücken, wenn man hier wie beim Urteil von feineren Unterschieden der Sachverhaltsform absieht, die für unsere Untersuchung ohne Belang sind. Sachverhalte nun sind gegenständliche Gebilde, Gegenstände, wie man bei gehörig weiter Anwendung dieses Wortes sagen kann, von deutlich ausgeprägter Eigenart, die in einer Menge von ge- meinsamen Eigenschaften, allgemeinen Gesetzen der Sachverhalte, zur Geltung kommt. Da ein Gegenstand beliebiger Art natürlich durch die Sachverhalte gekennzeichnet ist, die als seine Eigen- schaften von ihm gelten, geben also die Gesetze der Sachver- halte zugleich die Eigenschaften der Eigenschaften beliebiger Gegen- stände allgemein an und betreffen so jederlei Gegenstand: un- mittelbar, sofern er ein Sachverhalt ist, sonst mittelbar, da er immer Träger von Sachverhalten ist. In diesem Sinne sind also die Gesetze der Sachverhalte Gesetze allgemeinster Art. Sie gelten in ihrer Weise auf jedem beliebig abgegrenzten Gegenstandsgebiete und sind so Tatsachen, mit denen die Wissenschaft, die ein solches Gegenstandsgebiet für ihre Arbeit herausgreift, auf jeden Fall rechnen muß, sie mag sie nun ausdrücklich beachten und feststellen oder nicht: allgemeinste und erste Voraussetzungen. Man versteht nun, daß die Logik mit einer allgemeinen Theorie der Sachverhalte anheben oder sie zur Grundlage nehmen muß. Sie will ja die allgemeinen Gesetze des richtigen Denkens angeben, und alles Denken ist Erfassen von Sachverhalten und muß, wenn es richtig sein soll, den Gesetzen der Sachverhalte gemäß sein. Ob man nun diese Gesetze, wie es zumeist geschieht, selbst als logische be- zeichnet oder sie der Logik, als einer Lehre vom Denken, in einer eigenen Theorie der Sachverhalte die einen Hauptteil der all- gemeinen Gegenstandstheorie bildet. zugrunde legt, ohne sie in die Logik einzubeziehen, ist eine Angelegenheit der Abgrenzung der Logik und von untergeordneter Bedeutung.¹ Auf jeden Fall sind die Gesetze der Sachverhalte von den Gesetzen des Denkens zu unter- scheiden, wenn sie auch, sofern man ihnen gemäß denken soll, in gewissem Sinne Gesetze für das Denken sind. Sie sind, da auch das - - ―― ――― Studien zur Theorie der Möglichkeit und Aehnlichkeit, Allgemeine Theorie der Verwandtschaft gegenständlicher Bestimmungen, Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften in Wien, philos.- histor. Klasse, 194. Bd., 1. Abh. Wien 1922. 1 Die Hauptsache ist, daß die vorliegende Zweiheit erkannt und in der Behandlung der Logik zur Geltung gebracht wird. Versuche in dieser Richtung stellen dar meine Gegenstandstheoret. Grundlagen der Logik und Logistik (Ergänzungsheft zu Band 148 der Zeitschr. f. Philosophie und philosoph. Kritik) Leipzig 1912, und M. Honecker, Gegenstandslogik und Denk- logik, Berlin 1921. Vgl. auch meinen Artikel Ueber Wesen und Aufgabe der modernen Gegenstandstheorie. Die Geisteswissenschaften I. Jhg. 1913/14, S. 616-619. 1*